Seit der neue Rahmenvertrag zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist, hat sich für Apotheken einiges geändert – auch im Hinblick auf die Importquote, die nun Einsparziel heißt.
Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes
Das Einsparziel entspricht 2 Prozent des theoretischen Umsatzes. Das ist der Umsatz, den eine Apotheke theoretisch machen würde, wenn sie bei allen Verordnungen im importrelevanten Markt immer das Original abgegeben hätte. Um das Ziel zu erreichen, ist ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Importen (nach § 2 Rahmenvertrag) abzugeben. Nicht preisgünstige Importe gehen nicht in das Einsparziel ein.