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FORSTEO® – Wichtige Informationen zum Patent­auslauf

Im August 2019 ist das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) ausgelaufen. Deshalb sollten Apotheken auf die korrekte Rezept­belieferung achten.

Original vs. Biosimilar – so beliefern Sie richtig

Da FORSTEO® ein bio­technologisch herge­stelltes Arznei­mittel ist, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmer­präparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenz­arznei­mittels. Dies ist in der komplexen Struktur und den empfindlichen Herstellungs­prozessen von Biologika begründet.

Deshalb darf die Apotheke ein Referenz­arzneimittel (z. B. FORSTEO®) gemäß § 9 Abs. 3 Rahmen­vertrag nicht durch ein Biosimilar austauschen.1

Original vs. Import – Rabatt­verträge beachten

Original und Import­arznei­mittel gelten als identisch, auch bei Biologika. Deshalb müssen Apotheken die Rabatt­verträge in diesem Auswahl­bereich beachten. Ein rabattiertes Original- bzw. Import­arznei­mittel ist immer vorrangig vor einem nicht rabattierten (Import-)Arznei­mittel abzu­geben. Sind mehrere Rabatt­arznei­mittel verfügbar, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.1

» Zur Übersicht der Rabattverträge für FORSTEO®

© Lilly Deutschland GmbH

Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezept­­belieferung finden Sie auf der neuen Abgabe­hilfe zu FORSTEO®.

» Zur Abgabehilfe FORSTEO®

» Pflichttext FORSTEO®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019

PP-TE-DE-0388 August 2019