DAP BERATUNGSTIPP
An das Grüne Rezept denken
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Viele OTC-Arzneimittel werden nach § 34 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dennoch bietet eine Mehrzahl der Krankenkassen die Erstattung bestimmter rezeptfreier Arzneimittel als Satzungsleistung an – hierzu muss das Mittel auf dem Grünen Rezept verordnet werden.
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