Änderungen im SGB V
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität und Sicherheit der Versorgung zu verbessern. Einige Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) und sind für Apotheken relevant.
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