FORSTEO® ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GK-Versicherten rabattiert. Unabhängig vom Patentablauf möchte Lilly die Rabattverträge mit den Krankenkassen fortführen.
» Zur Übersicht der Rabattverträge
Kein Aut-idem-Austausch bei FORSTEO®
Für Biologika gelten spezielle Regelungen bei der Rezeptbelieferung. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmerpräparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenzarzneimittels. Dies ist der komplexen Struktur und dem empfindlichen Herstellungsprozess von Biologika geschuldet. Deshalb darf die Apotheke ein Referenzarzneimittel wie FORSTEO® nicht im Rahmen der Aut-idem-Regelung durch ein Biosimilar austauschen (vgl. § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag).
Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe für FORSTEO®.
» Zur Abgabehilfe FORSTEO®
» Zur Kurzanleitung für den FORSTEO® Fertigpen
» Pflichttext FORSTEO®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019
PP-TE-DE-0388 August 2019