REZEPT & RETAX
Übergangsfrist für Pseudoarztnummer verlängert
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Eigentlich dürften Klinikärzte auf Entlassrezepten, die BtM- oder T-Rezepte sind, keine Pseudoarztnummer verwenden. So ist es zumindest im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung vereinbart. Da es aber länger als erwartet dauert, die Krankenhausarztnummern zu vergeben, haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres verlängert.
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cirquedesprit – stock.adobe.com
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