REZEPT & RETAX
Substitutionsausschlussliste – Sonderfall Opioide
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In der Substitutionsausschlussliste (Teil B Anlage VII Arzneimittel-Richtlinie) sind die Wirkstoffe zu finden, bei denen ein Aut-idem-Austausch in der Apotheke untersagt ist. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel eine geringe therapeutische Breite. Einen Sonderfall stellen die in der Liste aufgeführten Opioide (Buprenorphin, Hydromorphon, Oxycodon) dar, da diese in Abhängigkeit von ihrer Applikationshöchstdauer bzw. Applikationshäufigkeit von der Substitution ausgeschlossen sind.
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Bart_Lo – stock.adobe.com
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