REZEPT & RETAX

Substitutionsausschlussliste – Sonderfall Opioide

In der Substitutions­ausschluss­liste (Teil B Anlage VII Arzneimittel-Richtlinie) sind die Wirk­stoffe zu finden, bei denen ein Aut-idem-Austausch in der Apotheke untersagt ist. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel eine geringe therapeu­tische Breite. Einen Sonder­fall stellen die in der Liste aufgeführten Opioide (Buprenorphin, Hydro­morphon, Oxycodon) dar, da diese in Abhängigkeit von ihrer Applikations­höchst­dauer bzw. Applikations­häufigkeit von der Substitution ausge­schlossen sind.

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