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Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein von der Substitution ausgeschlossenes Arzneimittel verordnet ist, so muss die abgebende Person das generelle Austauschverbot für den Wirkstoff bzw. die Darreichungsform berücksichtigen. Ein Aut-idem-Austausch ist nicht zulässig. Eine Sonderstellung haben die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Austausch nur bei abweichender Applikationsdauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.
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