Anhand der Importquote errechnet sich die von der Apotheke zu erzielende Wirtschaftlichkeitsreserve. Diese beträgt 10 Prozent des mit der Importquote festgelegten Soll-Umsatzes an Importarzneimitteln. Mit der freiwilligen Abgabe von preisgünstigen Importen muss die Apotheke diesen Anteil erwirtschaften. Erreicht die Apotheke dieses Ziel pro Quartal und Krankenkasse nicht, so wird der entstandene Malus (Importmalus) bei der Rezeptabrechnung einbehalten.
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.