DAP LEXIKON

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„Wirtschaftlichkeitsreserve“

Anhand der Importquote errechnet sich die von der Apotheke zu erzielende Wirtschaftlichkeits­reserve. Diese beträgt 10 Prozent des mit der Import­quote festgelegten Soll-Umsatzes an Import­arzneimitteln. Mit der freiwilligen Abgabe von preis­günstigen Importen muss die Apotheke diesen Anteil erwirtschaften. Erreicht die Apotheke dieses Ziel pro Quartal und Kranken­kasse nicht, so wird der entstandene Malus (Importmalus) bei der Rezept­ab­rechnung einbehalten.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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