Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.
Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.
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