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ABBVIE INFORMIERT
HUMIRA®: Rabattverträge beachten
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HUMIRA® ist aktuell deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Bei Rezepten über HUMIRA® im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist deshalb immer die Rabattvertragssituation zu prüfen.
Wichtig: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig vor nicht rabattierten Importarzneimitteln abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz*.1–3 Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen.1
Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
» Pflichttext HUMIRA®
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© AbbVie
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*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apothekerverbands zum Rahmenvertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016
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