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Kassenleistungen: BMG will mitentscheiden
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte im Rahmen eines Ergänzungsantrags zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu ermächtigen, im Zweifel selbst über die Erstattungsfähigkeit einer Behandlungsmethode zu entscheiden. Bislang obliegt diese Aufgabe dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Durch diesen Vorstoß haben sich die Fronten zwischen BMG und G-BA verhärtet.
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© BMG
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