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PFIZER INFORMIERT

Inflectra™: Das ist wichtig bei der Rezeptbelieferung

Bei Verordnungen von Inflectra™ (Infliximab) zulasten der GKV ist insbesondere die Rabattvertragssituation zu beachten, um Retaxationen zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die bei der Rezeptbelieferung zu beachten sind.

1. Rabattverträge beachten – auch im Verhältnis Original/Import

Rabattarzneimittel sind grundsätzlich vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben. Dies gilt auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln. Die Apotheke hat hierbei gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag die freie Auswahl unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln.1

Das Original Inflectra™ von Pfizer ist aktuell für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.2

2. Original-Import-Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz

Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import ist auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) vorrangig vor einem nicht rabattierten Original- oder Importarzneimittel abzugeben1,3 – unabhängig davon, ob ein Import oder das Original verordnet ist.

Bitte beachten: Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen.1 Die Abgabe eines rabattierten Importarzneimittels kommt deshalb auch nicht der Importquote zugute.

3. Nur Bioidenticals sind austauschbar

Die Aut-idem-Substitution von Biologika wie Inflectra™ ist nur dann möglich, wenn neben allen anderen Aut-idem-Kriterien zusätzlich auch die Ausgangsstoffe und der Herstellungsprozess identisch sind. Eine Liste der austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags.1

Beispiel Infliximab: Nur Remsima® und Inflectra™ sind austauschbar. Inflectra™ darf weder durch Flixabi® noch durch Remicade® ausgetauscht werden.1

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die aktualisierte DAP Abgabe­hilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabe­fragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.