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AMGEN INFORMIERT

Neulasta®: Wissenswertes zum Biological

Neulasta® ist ein bio­techno­logisch herge­stelltes Arznei­mittel, das zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemo­therapie behandelt werden (mit Ausnahme von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom), eingesetzt wird.1 Der Wirkstoff Pegfilgrastim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie aus E.-coli-Bakterien gewonnen – daher gehört Neulasta® zur Gruppe der Biologicals.

Produktportfolio und Rabattvertragssituation

Im Handel ist Neulasta® mit einer Wirk­stärke und den Darreichungs­formen Fertig­spritze und Onpro-Kit (Fertig­spritze: PZN 06444264; Onpro®-Kit: PZN 12723844) – die Verabreichung erfolgt subkutan, vorzugsweise in den Oberschenkel, die Bauchregion, den Oberarm oder mittels einem innovativem Injektor automatisch in den Oberbauch bzw. in die Rückseite des Oberarms.

Das Originalarzneimittel der Amgen GmbH ist Rabatt­vertrags­arznei­mittel für über 60 Mio. GKV-Versicherte. Zu den Kranken­kassen mit Rabatt­vertrag zählen z. B. AOKn, BKKn, IKKn, die DAK-Gesundheit und die Techniker Krankenkasse.

Abb.: Packungsbeispiel Neulasta®, Quelle: Amgen

Die Rabatt­vertrags­situation hat auch Aus­wirkungen auf die Rezept­belieferung: So ist das rabattierte Original­arznei­mittel (bzw. ein rabattiertes Import­arz­neimittel) vorrangig vor nicht rabattierten Importen abzugeben – das gilt auch dann, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat (ohne zusätzlichen Vermerk). Sind mehrere Rabatt­arznei­mittel gelistet, also z. B. Original und Importe, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.

Kein Austausch gegen andere Pegfilgrastim-Arzneimittel

Ein Aut-idem-Austausch ist grundsätzlich nur für diejenigen Arzneimittel gestattet, die in Anlage 1 zum Rahmen­vertrag gelistet sind. Neulasta® ist in dieser Anlage nicht aufgeführt, daher ist ein Austausch nicht zulässig. Eine namentliche Neulasta®-Verordnung ist also immer mit dem entsprechenden Präparat (Original/Import) zu beliefern.

Service: Abgabehilfe zu Neulasta®

Mehr Informationen zum Biological und zur richtigen Abgabe in der Apotheke erhalten Sie auf der Neulasta®-Abgabehilfe, die zum kostenlosen Download bereitsteht.

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1 Lt. Fachinformation, Stand September 2018
DE-P-003-1018-068956