Die Rabattvertragssituation hat auch Auswirkungen auf die Rezeptbelieferung: So ist das rabattierte Originalarzneimittel (bzw. ein rabattiertes Importarzneimittel) vorrangig vor nicht rabattierten Importen abzugeben – das gilt auch dann, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat (ohne zusätzlichen Vermerk). Sind mehrere Rabattarzneimittel gelistet, also z. B. Original und Importe, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.
Kein Austausch gegen andere Pegfilgrastim-Arzneimittel
Ein Aut-idem-Austausch ist grundsätzlich nur für diejenigen Arzneimittel gestattet, die in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind. Neulasta® ist in dieser Anlage nicht aufgeführt, daher ist ein Austausch nicht zulässig. Eine namentliche Neulasta®-Verordnung ist also immer mit dem entsprechenden Präparat (Original/Import) zu beliefern.
Service: Abgabehilfe zu Neulasta®
Mehr Informationen zum Biological und zur richtigen Abgabe in der Apotheke erhalten Sie auf der Neulasta®-Abgabehilfe, die zum kostenlosen Download bereitsteht.
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1 Lt. Fachinformation, Stand September 2018
DE-P-003-1018-068956