PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Das ist beim Original-Import-Austausch zu beachten

Original- und Import­arznei­mittel gelten grund­sätzlich als „das Gleiche“ und sind auch bei einem gesetzten Aut-idem-Kreuz ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk austauschbar.1 Im Falle von Inflectra™ ist bei der Rezept­belieferung insbesondere auf die Rabatt­verträge zu achten, um Retaxationen zu vermeiden. Das Original von Pfizer ist für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.2

Beispiel: Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (TK)

Trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes sind die angezeigten Rabatt­verträge zu Original und Import­arznei­mitteln zu beachten: Zur Auswahl stehen das rabattierte Original von Pfizer und einige rabattierte Import­arzneimittel.3

Abbildung 1: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018, % = Rabatt­arznei­mittel3


Die Apotheke hat laut § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag die freie Wahl unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln, auch wenn ein Inflectra™-Import verordnet ist.1 Die Abgabe des rabattierten Originals ist somit möglich. Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sicher­gestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.

Wie verhält es sich mit der Importquote?

Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Rahmenvertrag nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen.1 Die Abgabe eines rabattierten Originals, z. B. Inflectra™ von Pfizer, belastet die Importquote somit nicht. Umgekehrt kommt die Abgabe eines rabattierten Import­arznei­mittels der Import­quote auch nicht zugute.

» Abgabehilfe Inflectra™

» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018.