DAP INFORMIERT
Nach Kündigung: Übergangslösung für die Hilfstaxe
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Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat Ende Juni und mit Wirkung zum 30. September 2018 die Anlagen 1 (Stoffpreise) und 2 (Gefäßpreise) der Hilfstaxe gekündigt. Die betroffenen Anlagen dienen der Preisberechnung von Rezepturen zulasten der GKV und sind schon lange nicht mehr marktgerecht. Nachdem zunächst die Hoffnung bestand, dass Apotheken ihre Individualrezepturen ab Oktober nach Arzneimittelpreisverordnung anhand der tatsächlichen Einkaufspreise taxieren können, hat sich jetzt eine andere Zwischenlösung herauskristallisiert.
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Melinda Armbruester-Seybert – stock.adobe.com
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