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Nach Kündigung: Übergangs­lösung für die Hilfstaxe

Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) hat Ende Juni und mit Wirkung zum 30. September 2018 die Anlagen 1 (Stoffpreise) und 2 (Gefäßpreise) der Hilfs­taxe gekündigt. Die betroffenen Anlagen dienen der Preis­berechnung von Rezepturen zulasten der GKV und sind schon lange nicht mehr markt­gerecht. Nachdem zunächst die Hoffnung bestand, dass Apotheken ihre Individual­rezepturen ab Oktober nach Arznei­mittel­preis­ver­ordnung anhand der tatsächlichen Einkaufs­preise taxieren können, hat sich jetzt eine andere Zwischen­lösung herauskristallisiert.

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Melinda Armbruester-Seybert – stock.adobe.com