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Vorsicht Retaxfalle: Aufkleber auf Entlassrezepten bald unzulässig

Bei Entlassrezepten gilt es eine Vielzahl an Regelungen zu beachten – von A wie Arztnummer bis P wie Packungsgrößen. Doch ab dem 30. September 2018 droht eine neue Retaxfalle: Die Adressaufkleber, wie sie häufig in Kliniken verwendet werden, sind ab diesem Termin nicht mehr zulässig, auch nicht, wenn alle zur Abrechnung erforderlichen Angaben auf dem Rezept zu finden sind.

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