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KW 22
Dienstag, 29. Mai 2018

DAP INFORMIERT

Entlassmanagement, die Zweite: Ergänzende Regeln im Rahmenvertrag

Nachdem bekannt geworden ist, dass neue Regelungen zum Entlass­rezept in den Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatz­kassen aufgenommen wurden, sind nun auch die ergänzenden Bestim­mungen im Rahmen­vertrag nach § 129 SGB V öffentlich. Diese beinhalten unter anderem Korrektur­möglichkeiten seitens der Apotheke sowie Regeln zu den Packungs­größen und Retaxationen.

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© bounlow-pic / Fotolia

DAP APOTHEKENUMFRAGE

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BERLIN-CHEMIE INFORMIERT

Prävention ist unerlässlich:

Konsequente LDL-C-Senkung bei sehr hohem kardiovaskulärem Risiko

Bei Hypercholesterinämie-Patienten mit einem sehr hohen kardiovaskulären Risiko, zum Beispiel nach einem akuten Herz­infarkt, ist es unerlässlich, den LDL-Cholesterin-Wert konsequent auf den leitlinien­gerechten Zielwert zu senken. Je höher das individuelle kardio­vaskuläre Risiko, desto niedriger ist der für die LDL-Senkung vorge­gebene Zielwert.1

Durch die konsequente LDL-C-Senkung kann das Risiko für kardio­vaskuläre Ereignisse ver­ringert werden.1,2

Abbildung: Hypercholesterinämie-Patienten mit sehr hohem kardiova­skulärem Risiko

» Infoblatt „Risikofaktor LDL-Cholesterin“

» Pflichttext Tioblis® Filmtabletten

1 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreis­lauf­forschung e. V. Kurz­fassung der „European Guidelines on Cardiovascular Disease Prevention in Clinical Practice“ (European Heart Journal 2016; 37:2315-2381 – doi:10.1093/eurheartj/ehw106)

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PUREN PHARMA INFORMIERT

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» Fachinformation

AUS DEM DAP DIALOG 44

Fundierte Optionen bei rezidivierenden Harnwegs­infektionen

Rezidivierende unkomplizierte Harnwegs­infektionen sind nicht gefährlich, können die Lebens­qualität der Betrof­fenen jedoch drastisch einschränken. Um Patientinnen fundiert zu beraten, sind die Optionen in der Selbst­medikation auch in Hin­blick auf die Evidenz zu betrachten. Die anti­biotische Prophylaxe sollte die Ultima Ratio sein.

» Zum vollständigen Artikel

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert

Austausch durch Rabatt­arznei­mittel bei gesetztem Aut-idem-Kreuz?

AbbVie hat für HUMIRA® (Adalimumab) im Fertig­pen und in der Fertig­spritze zahlreiche Rabatt­verträge abgeschlossen: Für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten ist HUMIRA® rabattiert.1

Damit es nicht zu Retaxationen kommt, sollten HUMIRA®-Rezepte in der Apotheke in Bezug auf die Rabatt­vertrags­situation geprüft werden. Denn Rabatt­arznei­mittel haben auch bei Arznei­mitteln im Verhältnis Original/Import Vorrang.2 Doch ist ein Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz erlaubt?

Rezeptbeispiel: AOK Rheinland/Hamburg

Es ist ein HUMIRA®-Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Die Software-Recherche ergibt, dass der verordnete Import zwar nicht rabattiert ist, dafür aber ein Rabatt­vertrag zum HUMIRA®-Original existiert.3

Muss in diesem Fall das rabat­tierte Original abgegeben werden?

Ja, da Original und Import als identisch gelten, muss in vielen Fällen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz das rabattierte Original abgegeben werden.4,*

Eine entsprechende vertragliche Regelung findet sich beispiels­weise im vdek-Arznei­versorgungs­vertrag (Ersatzkassen).5 Die regionalen Liefer­verträge der Primär­kassen enthalten häufig ähnliche Regelungen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) und sind im Zweifel zu prüfen.

  • Der mit Aut-idem-Kreuz verordnete Import ist also in dem oben beschriebenen Fall durch das rabattierte Original zu ersetzen. Entsprechend wäre natürlich auch im umgekehrten Fall zu handeln.
Merke: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz.

NEU: Abgabehilfe HUMIRA®

Die HUMIRA®-Abgabehilfe zeigt anhand eines Fließ­schemas, was bei der Rezept­belieferung – insbesondere in Hinblick auf die Rabatt­vertrags­situation – zu beachten ist.

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“

1 www.humira.de/rabattvertraege
2 Rahmenvertrag über die Arznei­mittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 12/2017
4 Kommentar des Deutschen Apotheker­verbands zum Rahmen­vertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
5 vdek-Arzneiversorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016

ZUM SCHLUSS

Nichts für schwache Nerven: Lieferengpass bei Schokolade

Eine Stilblüte aus dem DAP Retaxforum

Ausschnitt aus dem Lieferengpass-System des BfArM, 20.03.2018

„Und jetzt wird auch noch Schokolade knapp. Da scheint heute jemand mit dem Lieferengpass-System gespielt zu haben, siehe oberste Meldung. Wurde allerdings schon behoben.“

» Hier geht´s zum DAP Retaxforum

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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