AbbVie hat für HUMIRA® (Adalimumab) im Fertigpen und in der Fertigspritze zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen: Für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten ist HUMIRA® rabattiert.1
Damit es nicht zu Retaxationen kommt, sollten HUMIRA®-Rezepte in der Apotheke in Bezug auf die Rabattvertragssituation geprüft werden. Denn Rabattarzneimittel haben auch bei Arzneimitteln im Verhältnis Original/Import Vorrang.2 Doch ist ein Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz erlaubt?
Rezeptbeispiel: AOK Rheinland/Hamburg
Es ist ein HUMIRA®-Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Die Software-Recherche ergibt, dass der verordnete Import zwar nicht rabattiert ist, dafür aber ein Rabattvertrag zum HUMIRA®-Original existiert.3
Muss in diesem Fall das rabattierte Original abgegeben werden?
Ja, da Original und Import als identisch gelten, muss in vielen Fällen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz das rabattierte Original abgegeben werden.4,*
Eine entsprechende vertragliche Regelung findet sich beispielsweise im vdek-Arzneiversorgungsvertrag (Ersatzkassen).5 Die regionalen Lieferverträge der Primärkassen enthalten häufig ähnliche Regelungen (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) und sind im Zweifel zu prüfen.
- Der mit Aut-idem-Kreuz verordnete Import ist also in dem oben beschriebenen Fall durch das rabattierte Original zu ersetzen. Entsprechend wäre natürlich auch im umgekehrten Fall zu handeln.
Merke: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz.
NEU: Abgabehilfe HUMIRA®
Die HUMIRA®-Abgabehilfe zeigt anhand eines Fließschemas, was bei der Rezeptbelieferung – insbesondere in Hinblick auf die Rabattvertragssituation – zu beachten ist.
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
1 www.humira.de/rabattvertraege
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 12/2017
4 Kommentar des Deutschen Apothekerverbands zum Rahmenvertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
5 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016