HUMIRA® ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel, das den monoklonalen Immunglobulin G1-Antikörper Adalimumab enthält und zur Therapie verschiedener chronisch entzündlicher Erkrankungen (z. B. rheumatoider Arthritis) eingesetzt wird.1 Bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg/0,4 ml im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze zulasten der GKV kann in der Apotheke nur zwischen Original und den bezugnehmend zugelassenen Importen gewählt werden, wobei die Rabattvertragssituation eine entscheidende Rolle spielt.
HUMIRA® von AbbVie ist bereits für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten bzw. für die Versicherten von 107 gesetzlichen Krankenkassen rabattiert (Übersicht unter www.humira.de/rabattvertraege).
Wichtig: Rabattarzneimittel haben Vorrang
Rabattarzneimittel sind auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln vorrangig abzugeben. Die entsprechende Regelung findet sich im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung.2
Zitat § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag:
„Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“
Rezeptbeispiel: TK
Bei Eingabe des verordneten HUMIRA®-Imports in die Apothekensoftware und Original/Import-Vergleich zeigt sich, dass das Original von AbbVie rabattiert ist, während zum verordneten Import keine Rabattverträge vorliegen.3
- In diesem Fall ist das rabattierte Original von AbbVie also vorrangig abzugeben (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag).2
Merke: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig vor nicht rabattierten Importen abzugeben.
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
1 Fachinformation Humira® 40 mg/0,4 ml Injektionslösung in einer Fertigspritze und Humira® 40 mg/0,4 ml Injektionslösung im Fertigpen, Stand: 10/2017
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 04/2018