KW 13
Dienstag, 27. März 2018

CHMP-GUTACHTEN

Retinoide: Maß­nahmen zur Schwanger­schafts­verhütung aktualisiert und Warn­hinweise zu psychiatrischen Störungen bei oraler Einnahme

Die Europäische Arzneimittel­agentur (EMA) hat Retinoide hinsichtlich der bestehenden Maßnahmen zur Risikominimierung neu bewertet. Demnach ist es erforderlich, die Maßnahmen zur Schwanger­schafts­verhütung zu aktualisieren und einen Warn­hinweis zum Risiko neuro­psychiatrischer Erkrankungen bei oraler Einnahme von Retinoiden aufzunehmen. Erste Informationen für Angehörige der Gesundheits­berufe hat das BfArM veröffentlicht.

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DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Efient®: Rabattiertes Original hat Vorrang – auch bei Import­verordnung*

Rabattierte Originale bzw. Importe sind gemäß § 5 (1) Rahmen­vertrag vorrangig vor nicht rabattierten Importen abzugeben – auch wenn diese preisgünstig sind.1 Efient® Filmtabletten (Prasugrel) von Daiichi Sankyo sind aktuell für mehr als 70 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert:2 Das Original kann somit oftmals abgegeben werden!

Rabattarz­neimittel haben Vorrang – im Fall von Original und Import auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz.1,3

Beispiel: Rezept zulasten der KKH


Da in diesem Beispiel Efient® von Daiichi Sankyo rabattiert ist, muss dieses gemäß § 5 (1) Rahmen­vertrag vorrangig abgegeben werden.1,3

Weitere hilfreiche Tipps zum Original/Import-Vergleich und Informationen zu Efient® sind auf der aktuellen Abgabehilfe zu Efient® zu finden.

» Zur Abgabehilfe Efient®

» Pflichttext Efient® Filmtabletten

*bezieht sich auf nicht rabattierte Importe

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V; dort § 5 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1; Stand: 09/2016
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Rabattverträge zu Efient® 5 mg/Efient® 10 mg, Stand: 02/2018
3 vdek-Arznei­versorgungs­vertrag; dort § 4 Abs. 12; Stand: 04/2016

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31. März 2018 teilnehmen!

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JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

OneTouch Ultra Plus Flex®

Neues System mit Vorteilen für Patienten und Rezeptbelieferung

Das neue OneTouch Ultra Plus Flex® Blut­zucker­mess­system bietet einige Vorteile:

  • Geringe Blutmenge von 0,4 µl
  • Farbliche Kennzeichnung der Messwerte durch ColourSure™ Technology
  • Drahtlose Synchronisation der Daten per OneTouch Reveal® Mobile App
  • Teststreifen OneTouch Ultra® Plus in Preisgruppe 1 nach neuen DAV-Vereinbarungen mit den Ersatzkassen, zusätzlich rabattiert1,2
  • Erfüllt die Anforderungen nach EN ISO 15197:20153

Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson

Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018
3 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus (ISO 15197:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15197:2015

DAP WISSENS-CHECK

DAP INFORMIERT

DAPs-Punkte können an „Apotheker ohne Grenzen“ gespendet werden

Seit Kurzem können die bei Mein DAP gesam­melten DAPs-Punkte auch gespendet werden. Gehen Sie dazu in der Navigation unter „Mein Konto“ auf „Punkte spenden“ (Anmeldung bei Mein DAP erforderlich!) und wählen Sie aus, ob Sie fünf, zehn oder 20 Euro spenden möchten.

Die Spende erfolgt im Namen von DAP an die Organisation Apotheker ohne Grenzen e. V. (AoG). Dies ist ein unab­hängiger und gemein­nütziger Verein mit über 1.800 Mitgliedern, der sich größten­teils ehren­amtlich in Deutsch­land und welt­weit für Menschen in Not engagiert. Seit bald 18 Jahren ermöglicht AoG mit pharma­zeutischer Kompetenz Menschen welt­weit ein Leben in Gesundheit.

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Abb.: deutschesapothekenportal.de | Mein Konto

DAP INFORMIERT

SERVICE

Biologicals: Tipps zur Rezept­belieferung

Trotz der klaren Regelung, dass nur in Anlage 1 des Rahmen­vertrags namentlich aufgeführte Bioidenticals gegen­einander ausgetauscht werden dürfen, können sich bei der Rezeptbelieferung Fragen ergeben:

Ist eine Wirkstoffverordnung möglich?

Verordnet der Arzt ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel nur unter Nennung des Wirkstoffes (zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“) besteht die Gefahr einer Retaxation, wenn neben dem Originator­produkt auch Bioidenticals und/oder Biosimilars im Handel sind. Nur ausgehend von einem konkreten Produkt wird gegebenenfalls der Austausch auf ein Rabatt­arzneimittel durch die Apotheken­software angezeigt.

Daher empfiehlt es sich, den Arzt bei einer reinen Wirkstoff­verordnung um eine eindeutige Angabe des Präparates zu bitten (Rezeptänderung/Neuausstellung).

Muss bei namentlicher Verordnung durch ein Rabatt­arzneimittel ausgetauscht werden?

Verordnet der Arzt ein Präparat eindeutig unter seinem Namen, muss gegebenenfalls im Rahmen von Rabatt­verträgen durch ein rabattiertes Arzneimittel ausgetauscht werden (vgl. § 4 Rahmenvertrag). Dabei gelten aber nur die Präparate eines Wirkstoffes als gleich und austauschbar, die in Anlage 1 des Rahmen­vertrages gelistet sind.

Können Pharmazeutische Bedenken angewendet werden?

Auch bei biotechnologisch hergestellten Arznei­mitteln, die laut Anlage 1 wirkstoffidentisch sind, können Pharmazeutische Bedenken angewendet werden, wenn ein vorzu­nehmender Austausch den Therapie­erfolg gefährden würde.

» Welche Präparate in Anlage 1 des Rahmen­vertrags aufgeführt sind und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“

Nützliche Links

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