KW 05
Dienstag, 30. Januar 2018

DAP INFORMIERT

Saccharomyces boulardii: Neue Kontraindikationen beachten!

Arzneimittel mit Saccharomyces boulardii sind ab sofort bei schwerkranken und immunsupprimierten Patienten kontraindiziert. Darüber informieren die Hersteller in einem Rote-Hand-Brief. Hintergrund der neuen Kontraindikationen sind selten aufgetretene Fungämien, die bei schwerkranken Patienten zum Tode führten.

Kontamination im Umfeld der Risikopatienten vermeiden:

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© reeel / Fotolia

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 11. Februar teilnehmen!

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ZENTIVA INFORMIERT

Zertifizierte Fortbildungsreihe für PTA – jetzt Preisvorteil sichern!

Der mit elf Punkten zertifizierte Online-Lehrgang (erstellt in Kooperation mit DAP und PTAheute) qualifiziert pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in sieben Modulen zur selbstständigen und sicheren Rezeptabrechnung. Folgende Themen werden innerhalb der Fortbildungsreihe behandelt:

Modul 1: Das GKV-System (2 Fortbildungspunkte)
Modul 2: Rabattverträge (2 Fortbildungspunkte)
Modul 3: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
Modul 4: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
Modul 5: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)
Modul 6: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)
Modul 7: Prüfpflichten, Rezeptabrechnung und Tipps zur Einspruchserhebung bei Retaxation (2 Fortbildungspunkte)

Wer alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar statt (voraussichtlich im September 2018, Teilnehmer werden rechtzeitig informiert), bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

Jetzt 100 Euro Ermäßigung mit ZENTIVA*

Sparen Sie 100 Euro mit dem Exklusivangebot von ZENTIVA: Wer jetzt über ZENTIVA an der Fortbildungsreihe teilnimmt, erhält einen Preisnachlass von 100 Euro (der reguläre Preis beträgt 299 Euro).*

» Jetzt registrieren und RETAX-PTA werden

*Das Angebot gilt nur für Neuanmeldungen. Rückwirkend können keine Nachlässe gewährt werden. Die Durchführung der Schulung über die ZENTIVA-Plattform wird durch die Platzierung von ZENTIVA-Werbebannern unterstützt.

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DAP INFORMIERT

Kennen Sie schon die DAP Beratungstipps?

Information und Beratung sind zwei wesentliche Aufgaben in der Apotheke. Vor allem im Bereich der Selbstmedikation ist das pharmazeutische Personal ein wichtiger Ansprechpartner für die Betroffenen. Aber welche Hinweise und Infos sind für das Beratungsgespräch wichtig? Welche Tipps können hilfreich und sinnvoll sein?

Mit den DAP Beratungstipps bieten wir zu ausgewählten Themen Anregungen und Hinweise für ein gelungenes Beratungsgespräch – zu finden auf dem Portal in der Rubrik „Beratung“.

» Zu den DAP Beratungstipps

Marco Herrndorff – stock.adobe.com

DAP-RUBRIK „BtM“

SERVICE

Substitutionsausschlussliste – Was steckt dahinter?

Es gibt viele Wirkstoffe/Wirkstoffklassen, bei denen ein Austausch zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen als kritisch anzusehen ist, da bei einem nicht durch den Arzt kontrollierten Wechsel die Therapie gefährdet werden kann (z. B. aufgrund einer geringen therapeutischen Breite).

Mittlerweile sind eine Reihe von Wirkstoffen definiert worden, bei denen ein Austausch generell untersagt ist. Die Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste sind in Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie mit den zugehörigen Darreichungsformen aufgeführt.

Das generelle Austauschverbot bedeutet, dass Apotheken ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste nicht austauschen dürfen – auch nicht im Notdienst oder wenn es ggf. Rabattverträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel gibt. Probleme können entstehen, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist, denn auch dann ist ein Wechsel ohne Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Rezeptänderung nicht erlaubt.

Eine Ausnahme stellt die Situation bei Original und darauf bezugnehmend zugelassenen Importen dar: da diese Präparate als identisch gelten, ist trotz Substitutionsverbot ein Austausch möglich (und im Rahmen von Rabattverträgen auch erforderlich).

Welche Wirkstoffe derzeit auf der Substitutionsausschlussliste aufgeführt sind und weiterführende Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“:

» DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe Inflectra™

Das Biosimilar Inflectra™ (Wirkstoff: Infliximab) der Firma Pfizer ist für über 90 Prozent der gesetzlich Versicherten rabattiert1 und kann deshalb unter Beachtung der besonderen Regeln für die Substitution von Biologika in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.

Bei der Rezeptbelieferung unterstützt die Abgabehilfe zu Inflectra™.

1 Stand: Januar 2018

» Abgabehilfe Inflectra™

Nützliche Links

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