Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Rahmenvertrag nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Imports der Quote nicht zugutekommt.
Unter allen Rabattarzneimitteln, also auch rabattierten Originalen und rabattierten Importen, darf die Apotheke frei wählen.1
Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen:
Aktuell sind über 90 Prozent aller GKV-Versicherten erfasst.2
Service: Inflectra™ von Pfizer wird stets mit einem passenden Infusionsfilter geliefert.
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 10/2017.