Inflectra™ (Infliximab) von Pfizer ist für über 90 % der gesetzlich Versicherten rabattiert.1 Doch häufig stehen noch weitere Rabattarzneimittel zur Auswahl, z. B. sind in einigen Fällen bezugnehmend zugelassene Inflectra™-Importe rabattiert.
Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse
Bei Eingabe des Rezepts in die Apothekensoftware werden zahlreiche Rabattarzneimittel angezeigt – darunter das Original von Pfizer, aber auch Inflectra™-Importe.2
Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, % = Rabattarzneimittel der TK, Stand: 10/2017
Apotheke darf unter Rabattarzneimitteln frei wählen
Die Apotheke ist nicht dazu verpflichtet, einen rabattbegünstigten Import vorrangig abzugeben oder das augenscheinlich preisgünstigste Rabattarzneimittel auszuwählen, sondern darf gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen.3
- Die Abgabe des rabattierten Inflectra™-Originals ist möglich!
Zusatzinfo: Rabattarzneimittel beeinflussen die Importquote nicht
Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Imports der Quote nicht zugutekommt.3
Service: Jede Inflectra™-Originalpackung enthält einen Infusionsfilter
Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™
1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 10/2017.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 10/2017.
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 4 Abs. 2 und § 5, Stand: 09/2016.