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KW 48
Dienstag, 28. November 2017

DAP INFORMIERT

Perampanel kommt zurück

Ab dem 1. Dezember 2017 ist Fycompa® (Perampanel) der Firma Eisai GmbH wieder regulär in Deutschland verfügbar. Seit der Marktrücknahme im Jahr 2013 musste das Antiepileptikum importiert werden – zunächst in vereinfachter Form im Rahmen eines zweijährigen Übergangsprogramms und anschließend als Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG. Da der Hersteller sich nun mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungspreis einigen konnte, ist Fycompa® in Kürze auch wieder in Deutschland auf dem Markt.

Anwendung von Perampanel:

» Lesen Sie hier weiter

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2017 teilnehmen!

PUREN PHARMA INFORMIERT

Für Patienten mit erektiler Dysfunktion stehen seit dem 15. November 2017 kostengünstige generische Phosphodiesterasehemmer der Firma PUREN zur Verfügung.

➔ Folgende Servicematerialien unterstützen Apotheken bei der Beratung und Arzneimittelabgabe:

» Bestellfax inkl. Servicematerialien (2 Seiten)

» Produkt- und Informationsflyer

» Fachinformation

STADA INFORMIERT

Noch bis zum 31. Januar 2018 teilnehmen!

SERVICE

Cross-Selling „Laxantien“

Häufig erfüllt ein Zusatzverkauf einen doppelten Zweck: Der Kunde erhält ein ergänzendes Produkt, um seine Beschwerden umfassend zu bekämpfen, und die Apotheke steigert ihren Umsatz. Aber wie kann man Zusatzverkäufe erfolgreich in der Apotheke umsetzen?

Speziell zum Thema „Laxantien“ bietet DAP nun zwei neue Arbeitsmaterialien an, um Sie auch im Bereich Cross-Selling zu unterstützen:

1. Die Beratungshilfe Cross-Selling „Laxantien“ bietet zusätzlich zu allgemeinen Umsetzungstipps auch Praxisbeispiele, die Anhaltspunkte für ein erfolgreiches Beratungsgespräch geben.

» Zur Beratungshilfe



2. Die Cross-Selling-Karten „Laxantien“ geben anhand von typischen Abverkaufssituationen Tipps zur erfolgreichen Umsetzung von Zusatzverkäufen von Laxantien. Die Karten sind so aufgebaut, dass der erste Teil Denkanstöße gibt und Fragestellungen nennt, die im zweiten Teil mit beispielhaften Formulierungen für ein Beratungsgespräch aufgelöst werden.

» Zu den Cross-Selling-Karten



Zusätzlich können Sie mit dem DAP Wissens-Check „Cross-Selling Laxantien“ aktiv Ihr Wissen rund um das Thema Laxantien testen und die richtigen Ansätze für ein erfolgreiches Cross-Selling wiederholen.

» Zum Wissens-Check

BERATUNGSKARTE „GRIPPOSTAD® C“

SERVICE

Biologicals: Einteilung und Austauschbarkeit

Es gibt drei Klassen von Biologicals, deren Unterscheidung vor allem bezüglich der Austauschbarkeit, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen, relevant ist:

  • Innovator-Produkte dienen als Referenzarzneimittel für die Entwicklung eines Biosimilars. Ihre Zulassung erfolgte aufgrund einer vollständigen präklinischen und klinischen Dokumentation (Beispiel: Remicade®).
  • Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte eines nicht mehr patentgeschützten Biologicals (Beispiel: Flixabi®). Anders als bei klassischen Generika weisen Biosimilars stets Unterschiede zum Original auf, z. B. weil bei der Herstellung unterschiedliche Organismen zum Einsatz kommen. Der Wirkstoff eines Biosimilars ist also nicht komplett identisch zum Original, was im Vergleich zu Generika aufwendigere Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen erforderlich macht.
  • Bioidenticals sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, bei denen der Herstellungsprozess unter identischen Bedingungen abläuft, sodass auch der gewonnene Wirkstoff identisch ist. Bioidenticals stammen aus demselben Herstellungsprozess und werden meist nur mit verschiedenen Handelsnamen vertrieben (Beispiel: Inflectra® und Remsima®).

Biologicals sind nach § 4 (1a) Rahmenvertrag nur dann gegeneinander austauschbar, wenn sie sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden, es sich also um Bioidenticals handelt, und sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags gelistet sind.

Welche Präparate in Anlage 1 des Rahmenvertrags aufgeführt sind und damit z. B. aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden müssen sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“.

DAP SERVICE-CHECK

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe Inflectra™

Das Biosimilar Inflectra™ (Wirkstoff: Infliximab) der Firma Pfizer ist für über 90 Prozent der gesetzlich Versicherten rabattiert1 und kann deshalb unter Beachtung der besonderen Regeln für die Substitution von Biologika in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.

Bei der Rezeptbelieferung unterstützt die Abgabehilfe zu Inflectra™.

1 Stand: Januar 2018

» Abgabehilfe Inflectra™

DAP PZN-Checkplus

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Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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