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KW 39 Dienstag, 26. September 2017
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ACTELION PHARMACEUTICALS INFORMIERT
Warum Tracleer® nicht über den Großhandel bestellt werden kann
Was ist kontrollierte Distribution?
Bei Tracleer® (Bosentan) handelt es sich um ein Orphan Drug (= Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen), das nur bei einer vergleichsweise kleinen Patientenpopulation angewendet wird. Deshalb ist die fortlaufende Untersuchung der Wirkungen und Risiken auch nach der Zulassung unerlässlich. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist auch die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bosentan an einen Risikomanagementplan geknüpft. Zu den hier vereinbarten Maßnahmen zur Risikominimierung gehören:
Mit der kontrollierten Distribution wird sichergestellt, dass jeder neue verschreibende Arzt ein Informationspaket, bestehend aus einer Broschüre für den Arzt und einer Broschüre für den Patienten, erhält. In dem Informationspaket sind relevante Sicherheitsinformationen zum Arzneimittel enthalten, z. B.
- Kontrolle der Leberwerte
- Kontraindikation bei Schwangerschaft
- Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung etc.
Was muss die Apotheke beachten?
» Lesen Sie hier weiter
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DAP PRODUKT-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 12. November 2017 teilnehmen!
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DAIICHI SANKYO INFORMIERT
Efient® 10 mg: Keine 15/15-Importe im Handel
Ist das Original Efient® (Prasugrel) verordnet, muss nicht zwingend auf einen Import ausgetauscht werden. Die Wirkstärke 10 mg betreffend sind z. B. keine 15/15-Importe im Handel, sodass ihre Abgabe auch nicht der Erfüllung der Importquote zugutekommt. Unabhängig davon kann ein verordnetes Original auch dann abgegeben werden, wenn die Importquote bei der jeweiligen Krankenkasse bereits erfüllt ist.1
Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online (Stand: 09/2017): Ein großes „O“ bedeutet, dass keine 15/15-Importe im Handel sind.
Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.
» Pflichttext Efient® Filmtabletten
1 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2017 teilnehmen!
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SERVICE
Beratungskarte Lactofem® Milchsäurekur Vaginalgel gegen bakterielle Vaginosen
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Lactofem® Milchsäurekur Vaginalgel bildet einen Film für die optimale Verteilung und Wirkung auf der Vaginalschleimhaut. Es ist sehr gut verträglich und insbesondere für Frauen geeignet, die häufiger unter Scheideninfektionen leiden.
Weitere wichtige Hinweise zu Lactofem® Milchsäurekur Vaginalgel finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte.
» Beratungskarte kostenlos downloaden
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DAP WISSENS-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 03.10.2017 teilnehmen!
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DAP INFORMIERT
Es ist soweit: Entlassmanagement wird ab Oktober 2017 umgesetzt
Ab dem 1. Oktober 2017 wird das Entlassmanagement umgesetzt: Dann können Klinikärzte Patienten unter bestimmten Bedingungen Kassenrezepte zur Einlösung in öffentlichen Apotheken mitgeben.
Diese Regelungen sind für Apotheken wichtig:
» Lesen Sie hier weiter
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DAP SERVICE-CHECK
Letzte Chance: Noch bis zum 30.09.2017 teilnehmen!
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SERVICE
Arbeitshilfe
„Abgabe von Calcium/Vitamin-D-Kombinationen für Erwachsene auf GKV-Rezept“
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Die Arbeitshilfe zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln mit der Kombination Calcium/Vitamin D zulasten der GKV möglich ist. Zudem liefert eine zusätzliche Übersicht die wichtigsten Informationen zu den im Handel befindlichen Packungsgrößen ausgewählter Calcium/Vitamin-D-Kombinationspräparate und deren Erstattungsfähigkeit.
» Zur Arbeitshilfe
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DAP PZN-Checkplus
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SERVICE
Substitutionsausschlussliste – Sonderfall Opioide
Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA listet diejenigen Wirkstoffe auf, bei denen ein Austausch generell untersagt ist. Einen Sonderfall stellen die in der Substitutionsausschlussliste aufgeführten Opioide dar, hier muss die Applikationshöchstdauer bzw. die Applikationshäufigkeit berücksichtigt werden.
Das gilt für folgende Opioid-Analgetika:
- Buprenorphin: Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 Tage bzw. bis zu 4 Tage
- Hydromorphon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden
- Oxycodon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden
Ist also ein BtM mit solch einem Wirkstoff verordnet, so ist ein Austausch auf wirkstoffgleiche Präparate mit abweichender Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit untersagt. Allerdings muss geprüft werden, ob es Aut-idem-Präparate gibt, die eine identische Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen. Sind solche Präparate gelistet, so gilt das Austauschverbot nicht. Ein Austausch auf solche Präparate ist also möglich bzw. im Rahmen von Rabattverträgen auch verpflichtend.
Weiterführende Informationen und Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“.
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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