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KW 37
Dienstag, 12. September 2017

DAP INFORMIERT

InfectoDiarrstop LGG bald nicht mehr erstattungsfähig

Antidiarrhoika sind bis auf wenige Ausnahmen keine Kassenleistung – auch nicht für Kinder. Eine Ausnahme bildete bislang InfectoDiarrstop® LGG®, das für Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich erstattungsfähig war. Der Hersteller Infectopharm teilte jetzt aber mit, dass das Präparat voraussichtlich ab Oktober nicht mehr erstattungsfähig sein wird.

Hintergrund:

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31. Dezember 2017 teilnehmen!

SERVICE

Jetzt online: RETAX-PTA – Module 5 und 6

Auf dem Weg zum/zur „Retax-PTA“ können Sie nun zwei weitere Fortbildungsmodule bearbeiten. Für Modul 5 erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme einen und für Modul 6 sogar zwei Fortbildungspunkte sowie jeweils ein Fortbildungszertifikat.

5. Modul: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)

  • OTC-Arzneimittel: Definition, Erstattung, Prüfpflicht, OTC-Rx-Switch
  • Medizinprodukte: Grundlagen, Medizinprodukte mit Arzneicharakter
  • Verbandstoffe, Teststreifen, Diätetika

6. Modul: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)

  • Gesetzliche und vertragliche Grundlagen, Erstattungsfähigkeit und Prüfpflichten
  • Rezepturbestandteile und Taxierung von Rezepturen
  • Umgang mit Verwürfen

» Hier geht’s zur Retax-PTA

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DAP WISSENS-CHECK

SERVICE

Beratungskarte ANTIVENO Heumann® Venentabletten Filmtabletten

Zur natürlichen Behandlung von Venenerkrankungen gibt es mit ANTIVENO Heumann® eine preisgünstige Alternative zu Antistax®1. ANTIVENO Heumann® Venentabletten Filmtabletten enthalten einen Trockenextrakt aus Roten Weinrebenblättern und besitzen eine Dreifachwirkung gegen Schwellungen, Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen.

Weitere wichtige Hinweise und Informationen, die für Ihr Beratungsgespräch in der Apotheke hilfreich sind, finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte.

» Zur Beratungskarte

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1 Lauer-Taxe, Stand 01.09.2017.

SERVICE

Substitutionsausschlussliste – diese Wirkstoffe sind betroffen

Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA listet diejenigen Wirkstoffe auf, bei denen ein Austausch generell untersagt ist.

Folgende Wirkstoffe stehen derzeit auf der Substitutionsausschlussliste:

  • Antiepileptika:
    • Carbamazepin (Retardtabletten)
    • Phenobarbital (Tabletten)
    • Phenytoin (Tabletten)
    • Primidon (Tabletten)
    • Valproinsäure, auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat (Retardtabletten)
  • Antikoagulantien:
    • Phenprocoumon (Tabletten)
  • Herzwirksame Glykoside:
    • Beta-Acetyldigoxin (Tabletten)
    • Digitoxin (Tabletten)
    • Digoxin (Tabletten)
  • Immunsuppressiva:
    • Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen)
    • Tacrolimus (Hartkapseln)
  • Opioidanalgetika:
    • Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 Tage bzw. bis zu 4 Tage)
    • Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
    • Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
  • Schilddrüsenhormone:
    • Levothyroxin-Natrium (Tabletten)
    • Levothyroxin-Natrium + Kaliumjodid (fixe Kombination, Tabletten)

Das generelle Austauschverbot bedeutet, dass Apotheken ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste nicht austauschen dürfen – auch nicht im Notdienst oder wenn es gegebenenfalls Rabattverträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel gibt. Probleme können entstehen, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist, denn auch dann ist ein Wechsel ohne Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Rezeptänderung nicht erlaubt.

Eine Ausnahme stellt die Situation bei Original und darauf bezugnehmend zugelassenen Importen dar:
Da diese Präparate als identisch gelten, ist trotz Substitutionsverbot ein Austausch möglich (und im Rahmen von Rabattverträgen auch erforderlich).

Weiterführende Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“.

DAP APOTHEKENUMFRAGE

DAP INFORMIERT

Bestellung von Tracleer® – Fragen und Antworten

Bei der Bestellung von Tracleer® (Bosentan) müssen besondere Vorschriften eingehalten werden (kontrollierte Distribution). Ein neues Merkblatt zu diesem Thema versorgt Apotheken mit Hintergrundinformationen und unterstützt bei Fragen zur Bestellung von Tracleer®.

» FAQ-Blatt zu Tracleer®

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