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KW 36
Dienstag, 5. September 2017

DAP INFORMIERT

Schiedsstelle muss über Zyto-Preise entscheiden

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband kommen einfach auf keinen grünen Zweig: Diesmal konnten sich die beiden Parteien nicht auf neue Preise für die Abrechnung von Zytostatika-Zubereitungen einigen. Nun muss die Schiedsstelle entscheiden.

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2017 teilnehmen!

DAP SERVICE-CHECK

Ihre Meinung zählt!

Zentiva hat in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zu Krankheitsbild, Epidemie und Therapie von HIV und Hepatitis B entwickelt. Nur durch Ihr Feedback können wir unsere Services besser Ihren Bedürfnissen anpassen – daher möchten wir wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.

Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (Registrierung erforderlich).

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DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 03.10.2017 teilnehmen!

SERVICE

Substitutionsausschlussliste: Was steckt dahinter?

Es gibt viele Wirkstoffe/Wirkstoffklassen, bei denen ein Austausch zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen als kritisch anzusehen ist, da bei einem nicht durch den Arzt kontrollierten Wechsel die Therapie gefährdet werden kann (z. B. aufgrund einer engen therapeutischen Breite).

Mittlerweile sind eine Reihe von Wirkstoffen definiert worden, bei denen ein Austausch generell untersagt ist. Die Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste sind in Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie mit den zugehörigen Darreichungsformen aufgeführt.

Das generelle Austauschverbot bedeutet, dass Apotheken ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste nicht austauschen dürfen – auch nicht im Notdienst oder wenn es ggf. Rabattverträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel gibt. Probleme können entstehen, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist, denn auch dann ist ein Wechsel ohne Rücksprache mit dem Arzt und entsprechende Rezeptänderung nicht erlaubt.

Eine Ausnahme stellt die Situation bei Originalen und darauf bezugnehmend zugelassenen Importen dar: Da diese Präparate als identisch gelten, ist trotz Substitutionsverbot ein Austausch möglich (und im Rahmen von Rabattverträgen auch erforderlich).

Welche Wirkstoffe derzeit auf der Substitutionsausschlussliste aufgeführt sind sowie weiterführende Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“:

» DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“

NEU: ÜBERARBEITETES POSTER „BLUTZUCKERMESSGERÄTE & ZUBEHÖR“

DAP INFORMIERT

Patienten- und Arztinformation: Braltus® Zonda®-Inhalator

Braltus® Zonda®-Inhalator und Spiriva® HandiHaler® können bei Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden. Während in jeder Braltus®-Packung von N1 bis N3 ein neuer Inhalator enthalten ist, sind beim Spiriva® HandiHaler® ab N2 ausschließlich Nachfüllpackungen ohne Inhalator erhältlich.

Eine neue Arzt- und Patienteninformation unterstützt Apotheken dabei, zu vermeiden, dass Patienten, die auf den Braltus® Zonda®-Inhalator eingestellt sind, die Nachfüllpackung eines anderen Herstellers erhalten.

» Zur Patienteninformation Braltus® Zonda®-Inhalator

» Zur Arztinformation Braltus® Zonda®-Inhalator

DAP informiert

Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. Deshalb hat das pharmazeutische Fachpersonal lt. § 17 (5) ApBetrO das Recht, einen solchen Austausch in begründeten Einzelfällen zu unterbinden und Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen.

Aus welchen Gründen der Aut-idem-Austausch von MTX-Fertigspritzen nicht immer unkritisch ist und wie Pharmazeutische Bedenken korrekt anzuwenden sind, können Apothekenmitarbeiter in einer neuen Abgabehilfe nachlesen.

» Zur Abgabehilfe metex® FS

DAP PZN-Checkplus

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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