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KW 35
Dienstag, 29. August 2017

DAP INFORMIERT

STIKO-Empfehlungen für 2017/2018 veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts hat ihre Empfehlungen für 2017/2018 im Epidemiologischen Bulletin (34/2017) veröffentlicht. Demnach gibt es weiterhin keine Empfehlung für eine Herpes-zoster-Impfung und die Influenzaimpfung soll nur noch in Ausnahmefällen per Nasenspray verabreicht werden.

Die Änderungen der STIKO im Überblick:

» Lesen Sie hier weiter

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31.08.2017 teilnehmen!

SERVICE

Richtige Rezeptbelieferung bei Verordnungen über Biologicals

Trotz der klaren Regelung, dass nur namentlich in Anlage 1 des Rahmenvertrags gelistete Bioidenticals gegeneinander ausgetauscht werden dürfen, können sich bei der Rezeptbelieferung Fragen ergeben.

Wirkstoffverordnungen

Verordnet der Arzt ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel nur unter Nennung des Wirkstoffes, z. B. „Filgrastim 30 Mio. E/0,5ml 5 St.“, ist Vorsicht geboten bzw. besteht die Gefahr einer Retaxation. Denn nur ausgehend von einem konkreten Produkt wird der richtige Austausch in der Apothekensoftware angezeigt. Daher empfiehlt es sich, bei einer reinen Wirkstoffverordnung den Arzt um die Neuausstellung eines Rezeptes mit eindeutiger Angabe eines Präparates zu bitten.

Namentliche Verordnung eines Präparates

Verordnet der Arzt ein Präparat eindeutig unter seinem Namen, muss im Rahmen von Rabattverträgen ein Austausch auf das rabattierte Arzneimittel vorgenommen werden (lt. § 4 Rahmenvertrag). Dabei gelten aber nur die Präparate eines Wirkstoffes als gleich und austauschbar, die in Anlage 1 des Rahmenvertrags (siehe oben) gelistet sind.

Pharmazeutische Bedenken

Auch bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die laut Anlage 1 wirkstoffidentisch sind, können Pharmazeutische Bedenken angewendet werden, wenn ein vorzunehmender Austausch den Therapieerfolg gefährdet.

Welche Präparate in Anlage 1 des Rahmenvertrags aufgeführt sind und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“.

» DAP-Rubrik „Biologicals“

NEU: ARBEITSHILFE „ABGABE VON CALCIUM/VITAMIN-D-KOMBINATIONEN FÜR ERWACHSENE AUF GKV-REZEPT“

SERVICE

NEU: Beratungskarte „Artelac® Complete MDO®/EDO®

Bei der Behandlung des „Trockenen Auges“ mit den oft sehr unangenehmen Symptomen ist es Ziel, die Benetzung der Augenoberfläche wesentlich zu verbessern. Eine besonders effektive Augenbefeuchtung ermöglicht z. B. die in Artelac® Complete MDO®/EDO® enthaltende Kombination aus Natriumhyaluronat, Glycerin, Carbomer und einer Lipidkomponente. Weitere Informationen sind auf der neuen Beratungskarte Artelac® Complete MDO®/EDO® zusammengestellt.

» Beratungskarte downloaden

DAP WISSENS-CHECK

CERTMEDICA INTERNATIONAL GMBH INFORMIERT

formoline L112 jetzt auch hochdosiert

Für übergewichtige Personen ab 75 kg wurde formoline L112 EXTRA mit 50 % mehr des Wirk-Ballaststoffs L112 entwickelt. So kann formoline L112 EXTRA das Abnehmen jetzt noch stärker unterstützen.

Mehr Informationen zum hochdosierten formoline L112 EXTRA finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte:

» Beratungskarte formoline L112 EXTRA

Testen Sie außerdem Ihr Wissen zum Abnehmen mit Fettbindern und zu formoline L112 EXTRA mit dem neuen DAP-Produkt-Check. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie 50 DAPs-Punkte von DAP (kostenlose Registrierung erforderlich):

» DAP-Produkt-Check formoline L112 EXTRA

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe zur Tracleer®-Flasche

Durch die eingeschränkte Handfunktion kann es für Sklerodermiepatienten schmerzhaft sein, täglich Tabletten aus dem Blister zu drücken. Um Patienten die Entnahme zu erleichtern, ist Tracleer® seit Februar 2017 zusätzlich in einer Flasche erhältlich. Was bei der Abgabe zu beachten ist und ob ein Austausch vom Blister auf die Flasche in der Apotheke möglich ist, zeigt die neue Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe zur Tracleer®-Flasche

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