KW 34
Dienstag, 22. August 2017

DAP INFORMIERT

Vorsicht: Lagerwertverluste zum 1. September 2017!

Zum 1. September 2017 werden bestehende Festbeträge angepasst und neue Festbeträge in Kraft treten. Hinsichtlich der Neufestsetzungen sind einige höherpreisige Arzneimittel, z. B. mit den Wirkstoffen Aripiprazol, Methotrexat und Lamivudin/Zidovudin, betroffen. Da bei Preissenkungen seitens der Hersteller Lagerwertverluste drohen, sollten Apotheken ihre Lager ggf. prüfen.

Diese Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen sind betroffen:

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AKTUALISIERT

DAP INFORMIERT

RETAX-PTA:

Module 3 und 4

Als „Retax-PTA“ werden Sie Spezialist bei der vertragskonformen Rezeptbelieferung und bei der Vorbeugung von Retaxationen. Mit den nun veröffentlichten Modulen 3 und 4 können Sie bei erfolgreicher Teilnahme jeweils einen Fortbildungspunkt erwerben und somit zwei weitere Module für die abschließende Urkunde zum/zur „Retax-PTA“ bewältigen.

3. Modul: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)

  • Definition und Hintergründe
  • Gesetzliche/vertragliche Regelungen
  • Rezeptbelieferung in der Apothekenpraxis

4. Modul: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)

  • Packungsgrößenverordnung, Messzahlen und N-Bereiche
  • Arzneimittel ohne N-Bezeichnung und Jumbopackungen
  • Stückelung/Mehrfachverordnung in der Praxis

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NEU: ÜBERSICHTSPOSTER „ORALE KONTRAZEPTIVA“

BERATUNGSTIPP

Übermäßiges Schwitzen: Was hilft?

Schwitzen ist ein physiologischer Vorgang, der den Körper bei hohen Temperaturen vor Überhitzung schützt. Doch wenn der Schweiß bereits bei der kleinsten Anstrengung oder bei Aufregung fließt, wird er meist als „lästiges Übel“ wahrgenommen.

Eine übermäßige Schweißproduktion (Hyperhidrosis) kann sowohl ein kosmetisches als auch ein medizinisches Problem darstellen. Der sezernierte Schweiß selbst ist geruchlos und leicht sauer (pH-Wert 5–6). Durch enzymatische Abbaureaktionen entstehen aus Schweiß jedoch schlecht riechende Verbindungen wie z. B. Amine, Buttersäure, Kapronsäure und andere. Patienten mit einer Hyperhidrosis suchen häufig die Apotheke auf, um sich beraten zu lassen.

Das Wichtigste für die Beratung auf einen Blick:

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DAP PZN-Checkplus

SERVICE

Biologicals: Einteilung und Austauschbarkeit

Es gibt drei Klassen von Biologicals, deren Unterscheidung vor allem bezüglich der Austauschbarkeit, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen, relevant ist:

  • Innovator-Produkte dienen als Referenzarzneimittel für die Entwicklung eines Biosimilars. Ihre Zulassung erfolgte aufgrund einer vollständigen präklinischen und klinischen Dokumentation (Beispiel: Remicade®).
  • Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte eines nicht mehr patentgeschützten Biologicals (Beispiel: Flixabi®). Anders als bei klassischen Generika weisen Biosimilars stets Unterschiede zum Original auf, z. B. weil bei der Herstellung unterschiedliche Organismen zum Einsatz kommen. Der Wirkstoff eines Biosimilars ist also nicht komplett identisch zum Original, was im Vergleich zu Generika aufwendigere Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen erforderlich macht.
  • Bioidenticals sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, bei denen der Herstellungsprozess unter identischen Bedingungen abläuft, sodass auch der gewonnene Wirkstoff identisch ist. Bioidenticals stammen aus demselben Herstellungsprozess und werden meist nur mit verschiedenen Handelsnamen vertrieben (Beispiel: Inflectra® und Remsima®).

Biologicals sind nach § 4 (1a) Rahmenvertrag nur dann gegeneinander austauschbar, wenn sie sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden, es sich also um Bioidenticals handelt, und sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags gelistet sind.

Welche Präparate in Anlage 1 des Rahmenvertrags aufgeführt sind und damit z. B. aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden müssen sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“.

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe zu Pharmazeutischen Bedenken bei MTX-Fertigspritzen

Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. Deshalb hat das pharmazeutische Fachpersonal lt. § 17 (5) ApBetrO das Recht, einen solchen Austausch in begründeten Einzelfällen zu unterbinden und Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen.

Aus welchen Gründen der „aut-idem“-Austausch von MTX-Fertigspritzen nicht immer unkritisch ist und wie Pharmazeutische Bedenken korrekt anzuwenden sind, können Apothekenmitarbeiter auf einer neuen Abgabehilfe nachlesen.

» Zur Abgabehilfe Pharmazeutische Bedenken bei MTX zur subkutanen Anwendung

Nützliche Links

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