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KW 32
Dienstag, 8. August 2017

DAP INFORMIERT

Xeplion®: So erkennt man die Fälschungen

Seit Ende Juli kommt es immer wieder zu Meldungen von Xeplion®-Fälschungen, bislang vier verschiedene Chargen betreffend, die bei Parallelimporteuren entdeckt wurden. Xeplion® ist als Depot-Injektionssuspension in einer Fertigspritze im Handel und enthält das Neuroleptikum Paliperidon, das in der Erhaltungstherapie bei erwachsenen Schizophrenie-Patienten eingesetzt wird.

Wichtige Erkennungsmerkmale der Fälschungen:

» Lesen Sie hier weiter

ARBEITSHILFE „LAXANTIEN VON RATIOPHARM IM ÜBERBLICK“

TEVA INFORMIERT

„aut idem“ bei Inhalativa – Was ist bei der Abgabe von Braltus® Zonda® zu beachten?

Braltus® (Wirkstoff: Tiotropiumbromid) ist ein COPD-Medikament zur Inhalation, das mit dem Kapsel-Inhalator Zonda® appliziert wird. Braltus® ist aktuell für zahlreiche gesetzlich Versicherte (ca. 61 Mio.) rabattbegünstigt.

Die über das Mundstück abgegebene Dosis ist identisch

Braltus® und Spiriva® HandiHaler® bzw. Srivasso® HandiHaler® sind nach den vertraglich festgelegten Aut-idem-Kriterien (§ 4 Abs. 1 Rahmenvertrag) austauschbar. Die für den Austausch relevante, über das Mundstück des jeweiligen Devices abgegebene Tiotropium-Dosis ist bei diesen Präparaten identisch.

Wichtig: Kein Austausch auf Nachfüllpackung anderer Hersteller

In jeder Braltus®-Packung von N1 bis N3 ist mindestens ein neuer Zonda®-Inhalator enthalten. Dies ist bei Spiriva® HandiHaler® bzw. Srivasso® HandiHaler® nicht der Fall: Ab der N2-Packung sind ausschließlich Kapsel-Nachfüllpackungen ohne Inhalator erhältlich.

  • Es besteht die Gefahr, dass der Zonda®-Inhalator mit Kapseln anderer Hersteller angewendet wird.
  • Der Zonda®-Inhalator darf entsprechend seiner Zulassung nur mit Braltus®-Kapseln angewendet werden.
Bildquelle: © reeel / Fotolia

Das heißt für die Apotheke: Kein Austausch von Braltus® auf Nachfüllpackungen anderer Hersteller, wenn der Patient auf den Zonda®-Inhalator eingestellt ist und nicht sichergestellt ist, dass ein richtiger Inhalator benutzt wird ➔ ggf. Anwendung Pharmazeutischer Bedenken bzw. Rücksprache mit dem Arzt.

» Übersicht: Welche Präparate und Packungsgrößen enthalten Inhalatoren?

Was ist bei einer Umstellung auf Braltus® Zonda® zu beachten?

Wird in der Apotheke (z. B. aufgrund von Rabattverträgen) eine Umstellung auf Braltus® Zonda® vorgenommen, sollte der Arzt darüber informiert werden (z. B. mittels DAP Arztinformation zu Braltus®), damit es bei Folgeverordnungen nicht zur Verordnung und Abgabe einer Nachfüllpackung eines anderen Herstellers kommt.

Weitere Hinweise zur retaxsicheren Rezeptbelieferung und dem Aut-idem-Austausch von Braltus® finden sich auf einer entsprechenden Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe Braltus®

Bei der Beratung unterstützen außerdem folgende Materialien:

» Patienteninformation Braltus® Zonda®
» Anwendungsvideo Braltus®

Hier geht´s zum Pflichttext von Braltus®.

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

PUREN PHARMA INFORMIERT

Praktisch: Beratungsetiketten zum Thema Sonnenschutz

Während der Einnahme von Voriconazol PUREN Filmtabletten ist übermäßige UV-Strahlung (Sonnenbäder, Solarium) unbedingt zu vermeiden. Apotheken können die zu diesem Thema passenden selbstklebenden Beratungsetiketten kostenlos über ein Bestellfax bestellen – ebenso wie FAQ-Broschüren und Patientenpässe bei Bedarf. Jetzt kostenlos bestellen!

» Zum Bestellfax

Voriconazol PUREN als wirtschaftliche Abgabeoption

Voriconazol PUREN Filmtabletten sind aktuell für bis zu 55,8 Millionen Versicherte* rabattiert und mit einigen Handelsformen unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln. Rabattverträge bestehen z. B. mit allen Ersatzkassen (Barmer, DAK-Gesundheit, HEK, hkk, KKH und TK) und zahlreichen Primärkassen (z. B. AOKn).

Bildquelle: VRD - stock.adobe.com

Aufgrund der hohen Rabattvertragsabdeckung können Voriconazol PUREN Filmtabletten in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden!

» Produktdatenblatt Voriconazol PUREN Filmtabletten

» Fachinformation Voriconazol PUREN Filmtabletten

*PZN 11675155 und 11675161: ca. 55,8 Mio. Versicherte; Quelle: DAP Retaxierungs-Checkplus, Stand: 01.08.2017

COMMUNITY

SERVICE

Biologicals – Was ist das eigentlich?

Biologicals sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, das heißt, es handelt sich um Arzneimittel, deren aktiver Bestandteil mit biotechnologischen Methoden aus lebendenden Organismen (häufig Mikroorganismen wie z. B. E. coli) gewonnen wird. Bei den Wirkstoffen handelt es sich in der Regel um komplexe Protein- bzw. Glykoprotein-Moleküle, die wegen ihrer Größe nicht durch einen klassischen, chemischen Prozess hergestellt werden können.

Es gibt drei Klassen von Biologicals: Innovator-Produkte, Biosimilars und Bioidenticals.

Die Unterscheidung ist vor allem für die Beurteilung der Austauschbarkeit, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen relevant. Denn auch bei Biologicals müssen unter bestimmten Voraussetzungen Rabattverträge beachtet werden.

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie in der DAP-Rubrik „Biologicals“.

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe zu Pharmazeutischen Bedenken bei MTX-Fertigspritzen

Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. Deshalb hat das pharmazeutische Fachpersonal lt. § 17 (5) ApBetrO das Recht, einen solchen Austausch in begründeten Einzelfällen zu unterbinden und Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen.

Aus welchen Gründen der „aut-idem“-Austausch von MTX-Fertigspritzen nicht immer unkritisch ist und wie Pharmazeutische Bedenken korrekt anzuwenden sind, können Apothekenmitarbeiter auf einer neuen Abgabehilfe nachlesen.

» Zur Abgabehilfe Pharmazeutische Bedenken bei MTX zur subkutanen Anwendung

Nützliche Links

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