KW 33
Dienstag, 15. August 2023

AKTUELLES

Zusammenhang zwischen erhöhtem Demenzrisiko, Angststörungen und Benzodiazepinen

Forscher der Saint Louis University School of Medicine konnten die Einnahme von Benzodiazepinen und das Vorhandensein einer Angststörung mit einem erhöhten Demenzrisiko bei Menschen ab 65 Jahren in Verbindung bringen. Die im Journal of the American Geriatrics Society vorgestellten Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass die Einnahme von Benzodiazepinen bei einer Angststörung nicht mit einem erhöhten Risiko verbunden war.

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Der größte Branchentreff des Jahres für den Apothekenmarkt

Entdecken Sie auf der expopharm vom 27. bis 30.09.2023 in Düsseldorf Innovationen von rund 500 Ausstellern und ihren Marken. Erleben Sie ein zertifiziertes Vortragsprogramm und tauschen Sie sich mit Apothekerinnen und Apothekern aus ganz Deutschland aus.

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Neues Generikum Dimethylfumarat STADA®

Dimethylfumarat wird zur Behandlung der schub­förmig remittierenden Multiplen Sklerose eingesetzt. Mit Dimethylfumarat STADA® steht nun ein neues Generikum in laktose­freien, magen­saft­resistenten Hart­kapseln zur Verfügung.

Es ist in folgenden Wirk­stärken und Packungs­größen erhältlich:

© STADAPHARM GmbH

Dimethylfumarat STADA® Menge PZN
120 mg 14 St. 18135025
240 mg 56 St. 18135031
240 mg 168 St. 18135048


Dimethylfumarat STADA® ist in zahlreichen Rabatt­verträgen vertreten und kann damit für viele GKV-Patienten als rabattiertes Arznei­mittel abge­geben werden.

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NEUE DAP ARBEITSHILFE

Umgang mit AV-Arzneimitteln

Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.

» Zur Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir nach ALBVVG eine andere Wirk­stärke abgeben?

Wir haben noch eine Frage zur Umsetzung des ALBVVG: Ist es auch in der neuen Regelung möglich, 2 Packungen eines geringer dosierten Mittels abzugeben?

Beispiel: Wir haben noch einige Flaschen Cefaclor Basics 125 mg 100 ml N1 PZN: 02231494 vorrätig, jedoch kein Cefaclor Basics in der Stärke zu 250 mg 100 ml PZN: 02231502.

Könnte man 2 Flaschen à 125 ml 100 ml N1 anstelle einer verordneten Flasche mit 250 mg 100 ml N1 abgeben?

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