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KW 15 Dienstag, 11. April 2023
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AKTUELLES
Möglicher Akutnutzen von Ketamin bei pädiatrischem Schädel-Hirn-Trauma?
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Das Anästhetikum (Es-)Ketamin wurde bislang bei Patienten mit erhöhtem intrakraniellem Druck vermieden, da die Gefahr einer zusätzlichen Druckerhöhung besteht. Neue Studienergebnisse haben nun das Gegenteil bewiesen: Bei Kindern mit Schädel-Hirn-Trauma könnte sich die Gabe von Ketamin günstig auf den Hirndruck auswirken.
» Lesen Sie hier weiter
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peterschreiber.media – stock.adobe.com
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Mit freundlicher Unterstützung der Novo Nordisk Pharma GmbH
DE23H00023
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 73
Wann ist ein Austausch in der Apotheke NICHT erlaubt?
Nicht jede Retax einer GKV ist berechtigt
Wenn eine Apotheke ein Rezept zulasten einer GKV erhält, beginnt immer zunächst die Suche nach sogenannten wirtschaftlichen Alternativen zum verordneten Arzneimittel. Damit sind dann rabattierte oder preisgünstige Arzneimittel bzw. Importe gemeint. Dass das verordnete Arzneimittel abgegeben werden kann, ist nur noch in wenigen Fällen möglich – es sei denn, es wird direkt ein preisgünstiges oder rabattiertes Mittel verordnet. Wird nicht ausgetauscht, so schauen Krankenkassen teils sehr genau hin und sprechen Retaxationen auf vermeintliche Alternativen aus. Doch hier wurden im vergangenen Jahr auch falsche Retaxationen ausgesprochen, da in den fraglichen Situationen ein Austausch schlicht unzulässig war. Doch wann ist ein Austausch NICHT erlaubt? Dies soll der folgende Beitrag in Erinnerung rufen.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 73 (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen wir das Original abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über „Euthyrox 100 µg 100 St. (PZN 09714250) von EMRA“ zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse vor. Der Arzt hat bei der Verordnung das Aut-Idem-Kreuz gesetzt. Dürfen wir in diesem Fall auch das Original von Merck abgeben, auch wenn der Reimport ein paar Cent günstiger ist?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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