KW 12
Dienstag, 21. März 2023

AKTUELLES

Kann die Supplementierung mit Vitamin D das Demenz­risiko verringern?

Vitamin D wird mit vielen positiven Eigen­schaften in Verbindung gebracht. Eine kürzlich in Alzheimer’s & Dementia: Diagnosis, Assessment & Disease Monitoring veröffentlichte Studie kommt nun zu dem Schluss, dass eine Supple­mentierung mit Vitamin D günstige Effekte auf das Demenz­risiko haben könnte. Für die Studie wurden die Daten von über 12.000 Menschen ausge­wertet.

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Letzte Chance!

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Visiodoron Weleda

Einige der natürlich wirksamen Augenarzneimittel von Weleda werden auf die Dachmarke „Visiodoron“ umgestellt. Die Euphrasia D3 heißen nun Visiodoron Euphrasia® Augentropfen. Calendula D4 werden umbenannt in Visiodoron Calendula® Augentropfen. Euphrasia comp. Augensalbe heißt fortan Visiodoron Euphrasia comp.®.

» Einführung der Dachmarke Visiodoron (PDF)

» Mehr erfahren

» Pflichttexte

© Weleda AG

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.04.2023

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 01.04.2023 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Für verschiedene Wirk­stoffe werden in bestimmten Darreichungs­formen ab dem 01.04.2023 neue Fest­beträge für drei neue Fest­betrags­gruppen fest­ge­setzt.
Folgende Wirk­stoffe sind betroffen:

  • Miglustat
  • Teriparatid
  • Aclidinium
  • Glycopyrronium
  • Tiotropium
  • Umeclidinium
 

© DAP – DeutschesApothekenPortal

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen
DAP-Premium-Mitgliedschaft.

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» Zum Festbetrags-Checkplus

DAP ARBEITSHILFE

Medizinprodukte auf GKV-Rezept

Neben Arznei­mitteln können auch Medizin­produkte zulasten der GKV verschrieben werden. Hier gelten weder der Rahmen­vertrag noch die Packungs­größen­ver­ordnung noch Rabatt­verträge. Jedoch müssen auch hier einige Regeln beachtet werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Medizin­produkten, bei denen jeweils andere Regeln zu beachten sind. Die folgende Arbeits­hilfe unterstützt Sie bei der richtigen Abgabe von Medizin­produkten.

» Zur Arbeitshilfe


APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist bei einer Verordnung über Baclofen 10 mg 200 St. vorzu­gehen?

Wir haben ein Rezept einer Kinder­ärztin über „Baclofen 10 mg 200 Tbl.“ erhalten. Wir sind der Meinung, dass auf dieses Rezept nur 1 x N3 100 Tabletten abge­geben werden dürfen.

Ansonsten müsste der Arzt doch 2 x 100 Tabletten verschreiben oder sehen wir das falsch?

» Lesen Sie hier die Antwort


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