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KW 21
Dienstag, 23. Mai 2017

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Blutzuckermessgeräte in der Apotheke

Zu welchen Einkaufspreisen beziehen Sie aktuell Ihre Blutzuckermessgeräte?

 

 

 

 

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

ZENTIVA INFORMIERT

Über 13 Millionen Euro* sind Apotheken 2016 durch Retaxationen verloren gegangen!

Damit die Rezeptabgabe kein Glückspiel ist, hat Zentiva in Zusammenarbeit mit DAP eine Fortbildung über „Die 5 wichtigsten Regeln zur Retaxvermeidung“ konzipiert.

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit 2 BAK-Fortbildungspunkten und einem Zertifikat honoriert.

Teilnahmeschluss: 30.09.2017 (Versand der Zertifikate im Anschluss)

» Hier geht’s zur Fortbildung

* Laut Hochrechnungen der Rechenzentren VSA und ALG, Datenstand 2016.

SADE.ZTV.17.02.0237

DAP ÜBERSICHTSPOSTER „AOK RABATTVERTRÄGE UND ZUSCHLÄGE“

DAP INFORMIERT

Voriconazol PUREN Filmtabletten nicht von ruhender Zulassung betroffen

Neue Bioäquivalenzdaten mit positivem Ergebnis nachgereicht

Zum 15. Mai 2017 wurde erneut das Ruhen der Zulassungen für bestimmte Arzneimittel, die aufgrund von Bioäquivalenzstudien der Fa. MicroLabs zugelassen wurden, angeordnet. Hintergrund war das Ergebnis eines europäischen Bewertungsverfahrens, wonach bestimmte Studiendaten als unzureichend erachtet wurden.

Die Firma PUREN hat bereits alle erforderlichen Daten zum Bioäquivalenznachweis für Voriconazol PUREN Filmtabletten nachgereicht und ist deshalb aktuell bezüglich Voriconazol nicht von einer ruhenden Zulassung betroffen. Die betreffenden Arzneimittel sind demnach weiterhin verkehrsfähig.

Eine aktuelle Liste mit den Arzneimitteln, für die ein Ruhen der Zulassung angeordnet wurde, kann auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesehen werden.

» Arzneimittel mit ruhenden Zulassungen, Stand: 17. Mai 2017

DAPs-FORTBILDUNG

Jetzt noch bis zum 5. Juni 2017 teilnehmen!

DAP INFORMIERT

vdek: Bei Formfehler-Retaxationen jetzt noch Einspruch einlegen!

Bereits in einem Sonderrundschreiben informierte der Verband der Ersatzkassen (vdek) über die rückwirkende Gültigkeit des neugeregelten § 3 Rahmenvertrag für Arzneimittelabgaben ab dem 23. Juli 2015.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) teilte nun mit, dass zutreffende Retaxationen seitens der Apotheken spätestens bis zum 30. September 2017 eingeleitet worden sein müssen. Damit eine Prüfung erneut erfolgen kann, sind alle relevanten Unterlagen mit den dazugehörigen Belegen einzureichen. Ebenso werden bereits abgeschlossene Retaxationen aus dem Zeitraum vom 23.07.2015–31.05.2016 korrigiert, wenn erneut berechtigter und entsprechend belegter Einspruch eingelegt wird.

Übersicht der Formfehler, die nicht mehr retaxiert werden dürfen:

» Lesen Sie hier weiter

DAP INFORMIERT

Überarbeitete Abgabehilfe zu Insulin glargin

Gemäß § 3 Rahmenvertrag aktualisiert

Die Abgabehilfe zu Insulin glargin wurde gemäß dem aktuellen Rahmenvertrag überarbeitet. Mit den Neuregelungen zu Retaxationen in § 3 des Vertrages konnten einige speziell bei Mehrfachverordnungen von Insulin glargin relevante Probleme ausgeräumt werden, z. B. in Bezug auf das Stückeln in einen bestehenden Normbereich.

» Abgabehilfe Insulin glargin

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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