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KW 17
Dienstag, 25. April 2017

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Kinderarzneimittel

Wie sicher fühlen Sie sich bei der Beratung und Abgabe von Arzneimitteln für Säuglinge und Kinder?

 

 

 

 

 

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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DAP ÜBERSICHTSPOSTER „AOK RABATTVERTRÄGE UND ZUSCHLÄGE“

DAP INFORMIERT

Entwurf einer 3. BtMVV-ÄndV: Substitutionsvorschriften

Um die Regeln zur Substitutionstherapie an den aktuellen Wissensstand anzupassen, hat die Bundesregierung eine dritte BtMVV-Änderungsverordnung entworfen und dem Bundesrat vorgelegt. Die ABDA hat zu diesem Entwurf jüngst Stellung genommen.

Dies soll unter anderem geändert werden:

» Lesen Sie hier weiter

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Noch schnell bis zum 14.05.2017 teilnehmen!

PFIZER INFORMIERT

Inflectra™: Was ist wichtig bei einer Normgrößenverordnung?

Der für Infliximab gemäß PackungsV definierte N1-Bereich reicht von 2 bis 4 Stück.1 Deshalb tragen die erhältlichen Inflectra™-Packungen mit 2 Stück, 3 Stück und 4 Stück alle ein N1-Kennzeichen. Da die Apothekensoftware aut-idem-fähige Arzneimittel mit gleichem N-Kennzeichen generell als austauschbar anzeigt, ist bei einem Rezept über Inflectra™ darauf zu achten, dass ein Rabattarzneimittel mit (mindestens) der verordneten Stückzahl abgegeben wird.2

Normgrößenverordnung: Ist auf einem Rezept über eine N1-Packung keine Stückzahl angegeben (z. B. „Inflectra 100 mg N1“), ist die kleinste N1-Packung abzugeben. Bei Unklarheiten sollte Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt gehalten werden, damit dieser die Menge konkretisiert.

Service: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von Inflectra™ werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu Inflectra™ enthalten.

» Abgabehilfe Inflectra™
» Basisinformation Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 Anlage 1 (Übersicht der Messzahlen) der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Stand: Januar 2017.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016.

OTC-BERATUNGSKARTE „DR.SLYM KONZENTRAT“

DAP INFORMIERT

Braltus® Zonda®-Inhalator:
Materialien zur Unterstützung bei Abgabe und Beratung

In der Apotheke ist der Aut-idem-Austausch bei Inhalativa wie Braltus® sorgfältig zu prüfen und eine eingehende Beratung unerlässlich. Mit der Abgabehilfe zu Braltus®, einer Patienteninformation zur Umstellung und einem Anwendungsvideo zum Zonda®-Inhalator ist hierfür die optimale Unterstützung gegeben.

» Abgabehilfe Braltus®

» Patienteninformation zur Umstellung auf Braltus®

» Zonda®-Inhalator – Anwendungsvideo

DAPs-FORTBILDUNG

Jetzt noch bis zum 5. Juni 2017 teilnehmen!

DAP INFORMIERT

Abgabehilfe Imatinib PUREN

Das Zytostatikum Imatinib PUREN ist seit Januar 2017 als generische Alternative zum Erstanbieterpräparat Glivec® erhältlich. Die neue Abgabehilfe stellt übersichtlich dar, wie bei der Rezeptbelieferung gemäß den vertraglichen Regelungen vorzugehen ist – je nachdem, ob Rabattverträge vorliegen oder nicht.

» Abgabehilfe Imatinib PUREN


BERATUNGSKARTE SOLVOHEXAL®

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