Der für Infliximab gemäß PackungsV definierte N1-Bereich reicht von 2 bis 4 Stück.1 Deshalb tragen die erhältlichen Inflectra™-Packungen mit 2 Stück, 3 Stück und 4 Stück alle ein N1-Kennzeichen. Da die Apothekensoftware aut-idem-fähige Arzneimittel mit gleichem N-Kennzeichen generell als austauschbar anzeigt, ist bei einem Rezept über Inflectra™ darauf zu achten, dass ein Rabattarzneimittel mit (mindestens) der verordneten Stückzahl abgegeben wird.2
Normgrößenverordnung: Ist auf einem Rezept über eine N1-Packung keine Stückzahl angegeben (z. B. „Inflectra 100 mg N1“), ist die kleinste N1-Packung abzugeben. Bei Unklarheiten sollte Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt gehalten werden, damit dieser die Menge konkretisiert.
Service: Abgabehilfe zu Inflectra™
Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von Inflectra™ werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu Inflectra™ enthalten.
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» Fachinformation Inflectra™
1 Anlage 1 (Übersicht der Messzahlen) der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Stand: Januar 2017.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016.