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KW 51
Dienstag, 15. Dezember 2020

AKTUELLES

Lieferengpässe bei Cabergolin- und Bromocriptin-Präparaten

Derzeit erhalten Patienten, die für ihre Hyperprolaktinämie oder Akromegalie normalerweise cabergolin- oder bromocriptinhaltige Arzneimittel einnehmen, nicht das gewohnte Präparat. Vor diesem Hintergrund warnt die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE), dass ein Absetzen der Medikamente für viele Patienten ein gesundheitliches Risiko ist, und rät Patienten, die ihr gewohntes Präparat aufgrund von Lieferengpässen nicht erhalten, einen Endokrinologen aufzusuchen. Wie genau äußern sich die Krankheitsbilder, und was für Alternativen bieten sich für Betroffene?

» Mehr Informationen

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Substitutionstherapie: Unterstützung bei der Abrechnung

Bei Rezepten, die über Substitutionsmittel ausgestellt werden, müssen Apotheken zwischen Rezepten für die Sichtvergabe und Rezepten für den Take-home-Bedarf unterscheiden. Hier ergeben sich auch Unterschiede in der Abrechnung. Die Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ zeigt am Beispiel von Buprenorphin Sublingualtabletten einmal den Abrechnungsweg bei Verordnung ganzer Packungen im Sichtbezug und einmal die Vorgehensweise der Preisbildung bei Verordnung von Einzeldosen für den Take-home-Bedarf.

» Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ (Beispiel: Buprenorphin Sanofi Sublingual­tabletten)

MAT-DE-2002281

DAP DIALOG

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik „Beratungs­leitfäden“ hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 59:

» Beratungsleitfaden „Husten bei Erkältungskrankheiten“

» Beratungsleitfaden „Mundtrockenheit“

» Beratungsleitfaden „Prellungen“

Letzte Chance!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss bei Korrektur einer nicht eindeutig bestimmten Verordnung eine Sonder-PZN aufgedruckt werden?

Uns liegt ein Rezept über „Tavor Expidet 1 mg N1 Schmelztabletten“ vor. Die N1-Größe ist nicht im Handel, es gibt nur eine N3. Nach telefonischer Rücksprache dürfen wir auch die N3-Packung abgeben. Reicht in diesem Fall eine Notiz auf dem Rezept, wie z. B. „N1 ist nicht im Handel, nach telefonischer Rücksprache N3 (50 Stück)“, oder sollten wir zusätzlich noch eine Sonder-PZN mit Faktor 5 oder 6 (dringender Fall) auf das Rezept drucken?

» Lesen Sie hier die Antwort

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DAP DIALOG

Neue DAP Beratungskarten

Die DAP Beratungs­karten fassen zu vielen verschie­denen OTC-Präparaten die wichtigsten Informa­tionen zur Beratung zusam­men, z. B. Informationen zu Wirk­stoff, Anwendungs­art und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschie­denen Beratungs­karten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!

Neu erschienen im DAP Dialog 59:

» Beratungskarte Neurapas® balance
» Beratungskarte OptiFibre®
» Beratungskarte Darmflora plus select intens
» Beratungskarte Dekristolvit® D3 K2 Tropfen

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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