Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 34
Dienstag, 18. August 2020

AKTUELLES

Rabattverträge: Höhe der Rabatte bleibt geheim

Rabatt­arznei­mittel sind für gesetzliche Kranken­kassen die wirtschaftlichste Abgabe, das ist jedem Apotheken­mitarbeiter klar – nicht zuletzt da die Bevorzugung rabat­tierter Arznei­mittel in den Liefer­ver­trägen vorge­schrieben ist und bei unbe­gründeter Nicht­abgabe eine Null­retaxation folgen kann. Ein Recht zu erfahren, wie hoch die tatsächlich zwischen Kasse und Pharma­unternehmen verein­barten Rabatte sind, haben Apotheker aber nicht. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht (BVerwG) im Juni 2020.

» Lesen Sie hier weiter

schemev – stock.adobe.com

AKTUELL

Schicken Sie uns Ihre Retax-Unterlagen!

Sie haben eine Retaxation erhalten und wünschen sich beim Einspruch Unterstützung durch DAP? Oder vielleicht möchten Sie einfach nur Ihre Kollegen warnen, wenn es um aktuelle Retaxfallen geht?

Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, dann senden Sie uns gerne Ihre Retax-Unterlagen mit einer Anmerkung (zum Beispiel Unterstützung gewünscht / Bitte um Veröffentlichung im Retax-Newsletter / Frage zur Richtigkeit) an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.

DAP prüft die Unterlagen und wird sich bezüglich weiterer Schritte mit Ihnen in Verbindung setzen!

Quelle: DAP

Hinweis zum Datenschutz
Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten von Patienten und Ärzten an uns – sondern machen Sie diese vor dem Versand unkenntlich! Sollte die Angabe von personenbezogenen Daten wichtig für die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen sein, dann reduzieren Sie diese bitte auf ein Mindestmaß.
» Datenschutzhinweise

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf dieser Pen auf Kundenwunsch ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „JEXT 300 Mikrogramm Inj.-Lsg. Fertigpen 1 St. N1 ALKAB PZN 06896664“ vor (Kranken­kasse: Techniker Kranken­kasse, IK 104077501). Der Kunde hatte bisher den Fastjekt-Pen und hätte diesen gerne auch wieder. Beide Pens sind laut Taxe gegen­einander austauschbar.

Können wir dem Kunden seinen Wunsch erfüllen und den Fastjekt-Pen abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

SERVICE

BtM-Rezepte korrekt beliefern – was ist wichtig?

Bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sind im Vergleich mit üblichen Muster-16-Rezepten einige Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel die folgenden:

Coloures-Pic – stock.adobe.com

  • Bestellung und Lieferung: Die Abwicklung erfolgt mittels Abgabebelegverfahren (mit 4-teiligem amtlichem Formblatt).
  • Dokumentation: Nach § 17 BtMG muss der Umgang (Bestellung/Abgabe) mit BtM in der Apotheke dokumentiert werden. Die BtM-Dokumentation muss 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Rezeptgültigkeit: Ein ausgefülltes BtM-Rezept muss bis zum 8. Tag inkl. Verschreibungsdatum in einer Apotheke vorgelegt werden.
  • Höchstmengen: Nach BtMVV gelten für die Verordnung von BtM Höchstmengen pro Patient innerhalb von 30 Tagen. Werden diese überschritten, so muss der Arzt dies durch Angabe eines „A“ auf dem Rezept kennzeichnen.
  • Rahmenvertrag: Neben den Vorgaben von BtMG und BtMVV müssen bei der Rezeptbelieferung die Vorgaben des Rahmenvertrags, z. B. hinsichtlich Rabattverträgen, Original-Import-Regelungen und Packungsgrößenauswahl, eingehalten werden. Wichtig ist, auf die stückzahlgenaue Verordnung zu achten (alleinige Angabe der N-Größe reicht nicht) sowie auf Besonderheiten bei der Austauschbarkeit (z. B. unterschiedliche Applikationshäufigkeiten).
  • Heilungsmöglichkeiten: Auch bei BtM-Rezepten hat die Apotheke verschiedene Heilungsmöglichkeiten, wenn das Rezept formal nicht korrekt ausgestellt ist. Grundlage dafür ist § 12 Abs. 2 der BtMVV.

Weitere Details und wertvolle Tipps zur Belieferung von BtM-Rezepten finden Sie in der DAP-Rubrik „BtM“.

SERVICE

Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator

Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:

Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen

» Hier geht’s zum Rohertragskalkulator

Momius – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]