|
KW 34 Dienstag, 18. August 2020
|
|
AKTUELLES
Rabattverträge: Höhe der Rabatte bleibt geheim
|
|
|
Rabattarzneimittel sind für gesetzliche Krankenkassen die wirtschaftlichste Abgabe, das ist jedem Apothekenmitarbeiter klar – nicht zuletzt da die Bevorzugung rabattierter Arzneimittel in den Lieferverträgen vorgeschrieben ist und bei unbegründeter Nichtabgabe eine Nullretaxation folgen kann. Ein Recht zu erfahren, wie hoch die tatsächlich zwischen Kasse und Pharmaunternehmen vereinbarten Rabatte sind, haben Apotheker aber nicht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Juni 2020.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
schemev – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
AKTUELL
Schicken Sie uns Ihre Retax-Unterlagen!
Sie haben eine Retaxation erhalten und wünschen sich beim Einspruch Unterstützung durch DAP? Oder vielleicht möchten Sie einfach nur Ihre Kollegen warnen, wenn es um aktuelle Retaxfallen geht?
|
|
|
Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, dann senden Sie uns gerne Ihre Retax-Unterlagen mit einer Anmerkung (zum Beispiel Unterstützung gewünscht / Bitte um Veröffentlichung im Retax-Newsletter / Frage zur Richtigkeit) an abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de.
DAP prüft die Unterlagen und wird sich bezüglich weiterer Schritte mit Ihnen in Verbindung setzen!
|
|
Quelle: DAP
|
|
Hinweis zum Datenschutz
Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten von Patienten und Ärzten an uns – sondern machen Sie diese vor dem Versand unkenntlich! Sollte die Angabe von personenbezogenen Daten wichtig für die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen sein, dann reduzieren Sie diese bitte auf ein Mindestmaß.
» Datenschutzhinweise
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Darf dieser Pen auf Kundenwunsch ausgetauscht werden?
|
|
|
Uns liegt ein Rezept über „JEXT 300 Mikrogramm Inj.-Lsg. Fertigpen 1 St. N1 ALKAB PZN 06896664“ vor (Krankenkasse: Techniker Krankenkasse, IK 104077501). Der Kunde hatte bisher den Fastjekt-Pen und hätte diesen gerne auch wieder. Beide Pens sind laut Taxe gegeneinander austauschbar.
Können wir dem Kunden seinen Wunsch erfüllen und den Fastjekt-Pen abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
|
|
vege – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
BtM-Rezepte korrekt beliefern – was ist wichtig?
Bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sind im Vergleich mit üblichen Muster-16-Rezepten einige Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel die folgenden:
|
|
Coloures-Pic – stock.adobe.com
|
|
- Bestellung und Lieferung: Die Abwicklung erfolgt mittels Abgabebelegverfahren (mit 4-teiligem amtlichem Formblatt).
- Dokumentation: Nach § 17 BtMG muss der Umgang (Bestellung/Abgabe) mit BtM in der Apotheke dokumentiert werden. Die BtM-Dokumentation muss 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Rezeptgültigkeit: Ein ausgefülltes BtM-Rezept muss bis zum 8. Tag inkl. Verschreibungsdatum in einer Apotheke vorgelegt werden.
- Höchstmengen: Nach BtMVV gelten für die Verordnung von BtM Höchstmengen pro Patient innerhalb von 30 Tagen. Werden diese überschritten, so muss der Arzt dies durch Angabe eines „A“ auf dem Rezept kennzeichnen.
- Rahmenvertrag: Neben den Vorgaben von BtMG und BtMVV müssen bei der Rezeptbelieferung die Vorgaben des Rahmenvertrags, z. B. hinsichtlich Rabattverträgen, Original-Import-Regelungen und Packungsgrößenauswahl, eingehalten werden. Wichtig ist, auf die stückzahlgenaue Verordnung zu achten (alleinige Angabe der N-Größe reicht nicht) sowie auf Besonderheiten bei der Austauschbarkeit (z. B. unterschiedliche Applikationshäufigkeiten).
- Heilungsmöglichkeiten: Auch bei BtM-Rezepten hat die Apotheke verschiedene Heilungsmöglichkeiten, wenn das Rezept formal nicht korrekt ausgestellt ist. Grundlage dafür ist § 12 Abs. 2 der BtMVV.
Weitere Details und wertvolle Tipps zur Belieferung von BtM-Rezepten finden Sie in der DAP-Rubrik „BtM“.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
SERVICE
Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator
|
|
|
Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:
Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen
» Hier geht’s zum Rohertragskalkulator
|
|
Momius – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|
|
|
|
Nützliche Links
|
|
|
|
|
|