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KW 32 Dienstag, 4. August 2020
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AKTUELLES
Update Lieferengpässe
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Der neue Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 22. Juli 2020 das erste Mal zum Thema Lieferengpässe getagt. Der Beirat nach § 52 Abs. 3b Arzneimittelgesetz ersetzt den ehemaligen Jour Fixe des BfArM zu Lieferengpässen. Beschlossen wurde dies mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz. In der ersten Sitzung standen die aktuellen Lieferengpässe zur Debatte. Zudem wurden einige „To Do´s“ festgelegt.
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bukhta79 – stock.adobe.com
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Dutasterid/Tamsulosin PUREN
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Wussten Sie, dass in Deutschland Millionen Männer Beschwerden beim Wasserlassen haben? Der Grund ist häufig eine gutartige Vergrößerung der Prostata, auch benigne Prostatahyperplasie (BPH) genannt.
Die Wirkstoffkombination aus Dutasterid, einem Testosteron-5α-Reduktase-Inhibitor, der das Wachstum der Prostata verlangsamt bzw. verhindert, und Tamsulosin, einem α1-Adrenozeptor-Antagonisten, der aufgrund seiner erschlaffenden Wirkung auf die glatte Muskulatur des Blasenhalses, der Harnröhre und der Prostata zu einem erleichterten Harnabfluss führt, wurde im April dieses Jahres aus dem Patent entlassen.
Diese Kombination gibt es als preisgünstiges Generikum von PUREN.
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Tilray‐Cannabisblüte „Sirius“ mit schmerzlindernder und schlaffördernder Wirkung
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Das kürzlich von Tilray neu eingeführte Kultivar „Sirius“ mit einem THC*-Gehalt von ca. 22 % eignet sich für die Anwendung bei Patienten mit THC-Erfahrung, bei denen eine schmerzlindernde und/oder schlaffördernde Wirkung erzielt werden soll. Durch den Anbau der Blüten in der Tilray‐eigenen EU‐GMP‐zertifizierten Produktionsstätte in Portugal wird sowohl eine gleichbleibend hohe Produktqualität als auch eine zuverlässige Verfügbarkeit sichergestellt.
Mehr Informationen erhalten Sie im Fachkreis‐Bereich unter www.tilray.de/fachkreis.
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Quelle: Tilray Deutschland GmbH
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie viele BtM dürfen auf einem BtM-Rezept verordnet werden?
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Wir erhalten aus einer Praxis regelmäßig BtM-Rezepte für einen Patienten, der auf Medikinet adult 10 mg und 5 mg eingestellt ist. Bis jetzt hat die Praxis immer zwei identische Rezepte mit je einer Packung jeder Stärke ausgestellt. Auf Nachfrage, ob sie nicht beides auf ein Rezept schreiben könnten (wir hatten Sorge wegen einer „Doppelverordnung“), bekamen wir die Info, dass dies nicht erlaubt sei. Nun haben wir allerdings ein BtM-Rezept vorliegen, auf dem je zweimal Medikinet adult 10 mg und Medikinet adult 5 mg verordnet ist – also doch alle Packungen beider Stärken auf einem Rezept. Wie ist es denn nun korrekt?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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DAP PREMIUM
Erstattungs-Checkplus
Abgabe der PZN auf Kassenrezept möglich?
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Der Erstattungs-Checkplus beantwortet die Frage nach der Erstattungsfähigkeit eines bestimmten Präparates zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei werden sämtliche im Handel befindlichen Präparate (OTC-/Rx-Arzneimittel, Medizinprodukte, Diätetika etc.) berücksichtigt. Für die Nutzung des Service ist lediglich die Eingabe der zu überprüfenden PZN und die Auswahl des Alters (Erwachsene/r, unter 18 Jahren) erforderlich. Der Erstattungs-Checkplus ist ein kostenpflichtiger DAP-Premium-Service.
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» Hier geht es zur Registrierung*
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.
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SERVICE
Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator
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Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:
Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen
» Hier geht’s zum Rohertragskalkulator
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Momius – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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