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KW 29
Dienstag, 14. Juli 2020

AKTUELLES

Fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept

Retaxationen von Formfehlern sind ärgerlich für Apotheken, vor allem wenn der Fehler, wie z. B. ein fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept, nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das fehlende „A“ sehen viele Krankenkassen zudem nicht als unbedeutenden Formfehler, sondern als einen Fehler, der die gesamte Verordnung ungültig macht – und damit eine Null-retaxation rechtfertigt. Das Sozialgericht Nordhausen bestätigte dies kürzlich mit einem Urteil. Die klagende Apothekerin hatte aber zumindest mit einem Hilfsantrag Erfolg: Sie hat Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung der Kasse, wenn sie sich auf § 6 Abs. 1c Rahmenvertrag beruft.

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Asthma- und COPD-Patienten während der Corona-Pandemie durch den Easyhaler-Service gut beraten

In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Sorgen von Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten besonders groß. Der Easyhaler-Service bietet auf easyhaler.de nützliche Materialien für Sie und Ihre Patienten an. Dort beantwortet der Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin Dr. med. Torsten Hewelt in Videos Fragen von Betroffenen – verständlich, alltagsrelevant und mit vielen zusätzlichen Verhaltenstipps und Hintergrundinformationen.

Informieren Sie sich und Ihre Patienten!

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AKTUELLES

Iberogast®: Es geht doppelt stark in die Zukunft

Die Online-Pressekonferenz der Bayer Vital GmbH am 17. Juni 2020 hielt eine Überraschung bereit: Um dem Patientenbedarf noch gerechter zu werden, bringt Bayer mit Iberogast® ADVANCE im Oktober 2020 ein neues Produkt auf den Markt. Das pflanzliche Arzneimittel kann zur Behandlung funktioneller Magen-Darm-Erkrankungen wie Reizdarm- und Reizmagensyndrom angewendet werden. Die Wirkung beruht auf den enthaltenen sechs Heilpflanzenextrakten, die im Gastrointestinaltrakt eine antientzündliche, mukosaprotektive sowie desensibili­sierende Wirkung entfalten.

Quelle: Bayer AG

Iberogast® im neuen Design

Nicht nur die Einführung eines ergänzenden Produktes wurde vorgestellt, sondern auch ein neues, modernes Packungsdesign für das Iberogast®-Portfolio, das die natürliche Zusammensetzung aus Pflanzenextrakten in den Vordergrund stellt.

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Webinar #wirbleibenzuhause – Versorgung Ihrer Kunden in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie bedeutet für Vor-Ort-Apotheken eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation. Ihre Kunden – besonders Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten – brauchen jetzt eine besondere Beratung zu Präventionsmaßnahmen wie Impfungen, um für diese unsicheren Zeiten besser gewappnet zu sein.

Damit Sie genau das erreichen können, bietet GSK am 29. Juli 2020 um 19 Uhr ein kostenloses Live-Webinar an, das Ihnen das dafür nötige Wissen, mit dem Sie Ihren Kunden einen Mehrwert bieten können, vermitteln soll.

» Melden Sie sich hier an

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hedgehog94 – stock.adobe.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man auch mit verschiedenen Packungsgrößen stückeln?

Ist es im Zuge der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erlaubt, auch mit mehreren verschiedenen Packungsgrößen zu stückeln, um auf die benötigte Gesamtmenge zu kommen?

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Iraidka – stock.adobe.com

DAP PREMIUM

Beratungs-Center

Haben Sie eine Frage an das DAP-Team?

Das Beratungs-Center bietet eine besonders schnelle und unkomplizierte Hilfe bei konkreten Anfragen rund um die Arzneimittelabgabe. Wenn Sie eine Frage zur vertragskonformen, retaxsicheren oder wirtschaftlichen Belieferung einer Verordnung haben, dann können Sie diese ganz einfach über ein vorgefertigtes Online-Formular, per E-Mail oder ausgedruckt per Fax an uns senden. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt zeitnah, meist noch am selben Tag, durch das erfahrene DAP-Team. Das Beratungs-Center ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.

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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

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