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KW 28
Dienstag, 7. Juli 2020

AKTUELLES

Entlassrezepte: keine Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Rezepten

Die Pseudo­arzt­­nummer „4444444“ (plus zwei­stelliger Fach­gruppen­­code) darf seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr auf Entlass­­rezepten, die BtM- oder T-Rezepte sind, verwendet werden. Eine entsprechende Über­gangs­­frist ist zum 30.06.2020 aus­ge­­laufen. Während der Über­gangs­­phase durften Kranken­­haus­ärzte, die keine LANR oder Kranken­­haus­arzt­nummer hatten, die Pseudo­­arzt­­nummer ausnahms­­weise auf BtM- und T-Rezepten benutzen. Wie zu verfahren ist, wenn die Arzt­­nummer fehlt oder doch die Pseudo­­arzt­­nummer auf ent­sprech­enden Rezepten angegeben ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Zerbor – stock.adobe.com

Letzte Chance!

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Tilray‐Cannabisblüte „Sirius“ mit schmerzlindernder und schlaffördernder Wirkung

Das kürzlich von Tilray neu einge­führte Kultivar „Sirius“ mit einem THC*-Gehalt von ca. 22 % eignet sich für die Anwendung bei Patienten mit THC-Erfahrung, bei denen eine schmerz­lindernde und/oder schlaf­fördernde Wirkung erzielt werden soll. Durch den Anbau der Blüten in der Tilray‐eigenen EU‐GMP‐zertifizierten Produktions­stätte in Portugal wird sowohl eine gleich­bleibend hohe Produkt­qualität als auch eine zuver­lässige Verfüg­barkeit sicher­gestellt.

Mehr Informationen erhalten Sie im Fachkreis‐Bereich unter www.tilray.de/fachkreis.

Quelle: Tilray Deutschland GmbH

» Zur Abgabekarte „TILRAY INDICA, Kultivar: Sirius“ (PDF)

* Tetrahydrocannabinol

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Asthma- und COPD-Patienten während der Corona-Pandemie optimal unterstützen: Servicematerial von Easyhaler!

Auch jetzt, nach einigen Monaten, sind viele Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten noch verunsichert. Der Easyhaler-Service bietet auf easyhaler.de nützliche Materialien für Sie und Ihre Patienten an. Dort beantwortet der Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin Dr. med. Torsten Hewelt in Videos Fragen von Betroffenen – verständlich, alltagsrelevant und mit vielen zusätzlichen Verhaltenstipps und Hintergrundinformationen.

Informieren Sie sich und Ihre Patienten!

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SERVICE

Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator

Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:

Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen

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Momius – stock.adobe.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen AV-Artikel bei der Abgaberangfolge berücksichtigt werden?

Wir haben eine Frage zu AV-Artikeln. Wenn diese zu den vier Preisgünstigsten zählen, aber nicht mehr erhältlich sind, kann man sie ja logischerweise nicht mehr abgeben.

Muss man das dann in irgendeiner Form auf dem Rezept dokumentieren oder zählen AV-Artikel gar nicht mit bei den vier Preisgünstigsten?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com

SERVICE

Reisen mit BtM

BtM dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland mitgenommen werden. Für den Reisebedarf darf der Arzt für bis zu 30 Tage verordnen. Für die Reisevorbereitung und die mitzuführenden Dokumente ist aber entscheidend, ob es in ein Schengen-Land geht oder nicht. Welche Dokumente Patienten mitführen müssen und was darüber hinaus noch wichtig ist, kann in der BtM-Rubrik des DeutschenApothekenPortals unter dem Punkt „Reisen mit BtM“ nachgelesen werden.

» Zur BtM-Rubrik

stockphoto-graf – stock.adobe.com

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