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KW 28 Dienstag, 7. Juli 2020
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AKTUELLES
Entlassrezepte: keine Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Rezepten
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Die Pseudoarztnummer „4444444“ (plus zweistelliger Fachgruppencode) darf seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr auf Entlassrezepten, die BtM- oder T-Rezepte sind, verwendet werden. Eine entsprechende Übergangsfrist ist zum 30.06.2020 ausgelaufen. Während der Übergangsphase durften Krankenhausärzte, die keine LANR oder Krankenhausarztnummer hatten, die Pseudoarztnummer ausnahmsweise auf BtM- und T-Rezepten benutzen. Wie zu verfahren ist, wenn die Arztnummer fehlt oder doch die Pseudoarztnummer auf entsprechenden Rezepten angegeben ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
» Lesen Sie hier weiter
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Zerbor – stock.adobe.com
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Letzte Chance!
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Tilray‐Cannabisblüte „Sirius“ mit schmerzlindernder und schlaffördernder Wirkung
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Das kürzlich von Tilray neu eingeführte Kultivar „Sirius“ mit einem THC*-Gehalt von ca. 22 % eignet sich für die Anwendung bei Patienten mit THC-Erfahrung, bei denen eine schmerzlindernde und/oder schlaffördernde Wirkung erzielt werden soll. Durch den Anbau der Blüten in der Tilray‐eigenen EU‐GMP‐zertifizierten Produktionsstätte in Portugal wird sowohl eine gleichbleibend hohe Produktqualität als auch eine zuverlässige Verfügbarkeit sichergestellt.
Mehr Informationen erhalten Sie im Fachkreis‐Bereich unter www.tilray.de/fachkreis.
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Quelle: Tilray Deutschland GmbH
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Asthma- und COPD-Patienten während der Corona-Pandemie optimal unterstützen: Servicematerial von Easyhaler!
Auch jetzt, nach einigen Monaten, sind viele Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten noch verunsichert. Der Easyhaler-Service bietet auf easyhaler.de nützliche Materialien für Sie und Ihre Patienten an. Dort beantwortet der Facharzt für Pneumologie und Innere Medizin Dr. med. Torsten Hewelt in Videos Fragen von Betroffenen – verständlich, alltagsrelevant und mit vielen zusätzlichen Verhaltenstipps und Hintergrundinformationen.
Informieren Sie sich und Ihre Patienten!
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SERVICE
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Müssen AV-Artikel bei der Abgaberangfolge berücksichtigt werden?
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Wir haben eine Frage zu AV-Artikeln. Wenn diese zu den vier Preisgünstigsten zählen, aber nicht mehr erhältlich sind, kann man sie ja logischerweise nicht mehr abgeben.
Muss man das dann in irgendeiner Form auf dem Rezept dokumentieren oder zählen AV-Artikel gar nicht mit bei den vier Preisgünstigsten?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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BtM dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland mitgenommen werden. Für den Reisebedarf darf der Arzt für bis zu 30 Tage verordnen. Für die Reisevorbereitung und die mitzuführenden Dokumente ist aber entscheidend, ob es in ein Schengen-Land geht oder nicht. Welche Dokumente Patienten mitführen müssen und was darüber hinaus noch wichtig ist, kann in der BtM-Rubrik des DeutschenApothekenPortals unter dem Punkt „Reisen mit BtM“ nachgelesen werden.
» Zur BtM-Rubrik
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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