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KW 25
Dienstag, 16. Juni 2020

AKTUELLES

Neuer Rahmenvertrag

Bereit fürs E-Rezept

Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung ist überarbeitet worden und steht nun in einer Version vom 1. April 2020 zur Verfügung. Neben dem Einpflegen der Inhalte aus zwei Änderungsvereinbarungen des letzten Jahres (z. B. Thema Mehrfachvertrieb, Biologika) sind Regelungen zum E-Rezept in das neue Vertragswerk eingeflossen, ebenso wie Ergänzungen zum Thema Ersatzverordnungen und Packungsgrößen.

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Zerbor – stock.adobe.com

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100-prozentiges Rückgaberecht für Ihre Erstbevorratung mit Rolenium®

Rolenium® Elpenhaler® ist ab 1. Juli 2020 exklusiver Rabatt­vertrags­partner der Techniker Kranken­kasse. Um Ihre Patienten rahmen­vertrags­konform versorgen und die erste Bestellung risiko­frei tätigen zu können, gewährt Ihnen die ELPEN Pharma GmbH für Ihre Erst­bevor­ratung* mit Rolenium® im Juni/Juli 2020 über den pharma­zeutischen Groß­handel ein 100-prozentiges Rückgaberecht.

» Kontaktinformationen

© Elpen Pharma GmbH

» Zur Anforderung von Demo-Elpenhalern®, Anwendungs­informationen und weiteren Hintergrund­informationen zum Rabatt­vertrag (PDF)

* Das Rückgaberecht bei Erst­bevorratung gilt für die erste Bestellung im Juni/Juli 2020. Bewahren Sie den passenden Liefer­schein auf und reichen Sie ihn bei Bedarf ein.

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 56:

» Beratungsleitfaden „Erektile Dysfunktion“

» Beratungsleitfaden „Bakterielle Vaginose“

» Beratungsleitfaden „Untere Harnwegsinfektionen“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Volon A über ein Kassenrezept abgerechnet werden?

Eine Patientin hat uns ein Kassenrezept zulasten der BARMER über „Volon A 40 1 Amp. PZN 01116207“ vorgelegt. Sie sagt, dass sie es aufgrund einer Allergie (Heuschnupfen) bekommt.

Übernimmt die Krankenkasse Volon oder sollen wir es lieber privat abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.07.2020

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. Juli 2020 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Folgende Arzneimittelgruppen sind von der Festbetragsanpassung betroffen:

DAP – DeutschesApothekenPortal

  • Antianämika zur parenteralen Anwendung (z. B. Darbepoetin, Erythropoetin)
  • HMG-CoA-Reduktasehemmer (z. B. Simvastatin, Atorvastatin)
  • Prostaglandin-Analoga zur Anwendung am Auge (z. B. Latanoprost, Travoprost)
  • Protonenpumpenhemmer (z. B. Omeprazol, Pantoprazol)
  • Kombinationen von ACE-Hemmern und Calciumkanalblockern (z. B. Ramipril + Amlodipin)

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP Premium-Mitgliedschaft. Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

» Zum Festbetrags-Checkplus

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DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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