InflectraTM (Wirkstoff: Infliximab) der Firma Pfizer ist für ca. 65 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert und deshalb unter Beachtung der besonderen Regeln für die Substitution von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln in vielen Fällen vorrangig abzugeben.1 Sind neben dem Original* zusätzlich Importe rabattiert, kann die Apotheke unter den Rabattarzneimitteln frei wählen.2
Merke: Die Abgabe eines rabattierten Original- oder Importarzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattierten 15/15-Importarzneimittels (§ 5 Abs. 1 Rahmenvertrag). Dies gilt auch, wenn ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist.2
Hinweis: Jeder InflectraTM-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.
Service: Abgabehilfe zu InflectraTM
Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von InflectraTM werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu InflectraTM enthalten.
» Abgabehilfe InflectraTM
» Basisinformation InflectraTM
» InflectraTM Fachinformation
* Der Begriff Original bezieht sich in diesem Zusammenhang und im Folgenden ausschließlich auf das Verhältnis von Bezugs- und Importarzneimittel.
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: März 2017.