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KW 20 Dienstag, 12. Mai 2020
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AKTUELLES
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Abrechnung von Teilmengen
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Etwa zwei Wochen nach Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung werden aktuell mehr Details zu ihrer technischen Umsetzung in der Apotheke bekannt. Die Verordnung räumt Apotheken unter anderem mehr Spielraum beim Austausch von Arzneimitteln ein, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Dazu gehört die Abgabe von Teilmengen, wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist.
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monropic – stock.adobe.com
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Klinge Pharma informiert
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Laut einer Umfrage leiden elf Prozent der Befragten mehrmals im Monat unter Verdauungsproblemen.*
Treten Beschwerden wie Blähungen, Durchfall, Schmerzen oder Verstopfung regelmäßig auf, raten Sie Ihrem Kunden, sich auf das Reizdarmsyndrom untersuchen zu lassen. Mit der Empfehlung von Gelsectan® können Sie bereits erste Hilfe anbieten.
Mehr Informationen finden Sie hier.
» Pflichttext Gelsectan®
*Statista 2017
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© Klinge Pharma
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SPIRIVA® RESPIMAT®: Rabattverträge bleiben erhalten
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Die zahlreichen Rabattverträge für SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben weiterhin erhalten. Derzeit ist SPIRIVA® RESPIMAT® für 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.
Unter allen rabattierten Arzneimitteln darf frei ausgewählt werden – so auch das Original SPIRIVA® RESPIMAT® von Boehringer Ingelheim.
» Abgabehilfe RESPIMAT®
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Quelle: Boehringer Ingelheim
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kann man eine Wirkstoffverordnung eines BtM beliefern?
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In unserer Apotheke wurde ein BtM-Rezept vorgelegt. In der Verordnungszeile stand lediglich „Morphinsulfat 20 mg 50 St.“. Es handelte sich also um eine reine Wirkstoffverordnung. Alle anderen Angaben wurden vom Arzt gemacht.
Wie verhält man sich in dieser Situation am besten? Soweit wir wissen, sind bei BtM-Rezepten reine Wirkstoffverordnungen nicht erlaubt.
» Lesen Sie hier die Antwort
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AKTUELLES
Neue Bioidenticals in Anlage 1
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Seit dem 15. März 2020 sind zwei neue Bioidenticals in Anlage 1 des Rahmenvertrags* aufgenommen worden. Die Arzneimittel Truxima® (Mundipharma) und Blitzima® (Abacus Medicine) mit dem Wirkstoff Rituximab sind ab sofort aut-idem-austauschbar. Bioidenticals stammen aus derselben Produktionsstätte und sind daher identisch und damit auch untereinander austauschbar. Es muss allerdings berücksichtigt werden, ob ein Unterschied hinsichtlich Handhabung und Applikation besteht.
» Lesen Sie hier weiter
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Markus – stock.adobe.com
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*Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V
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SERVICE
Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator
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Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:
Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen
» Hier geht’s zum Rohertragskalkulator
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Momius – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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