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KW 20
Dienstag, 12. Mai 2020

AKTUELLES

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Abrechnung von Teilmengen

Etwa zwei Wochen nach Inkraft­treten der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung werden aktuell mehr Details zu ihrer technischen Umsetzung in der Apotheke bekannt. Die Verordnung räumt Apotheken unter anderem mehr Spiel­raum beim Aus­tausch von Arznei­mitteln ein, wenn das abzu­gebende Arznei­mittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Dazu gehört die Abgabe von Teil­mengen, wenn die verordnete Packungs­größe nicht lieferbar ist.

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monropic – stock.adobe.com

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Klinge Pharma informiert

Laut einer Umfrage leiden elf Prozent der Befragten mehrmals im Monat unter Verdauungsproblemen.*

Treten Beschwerden wie Blähungen, Durchfall, Schmerzen oder Verstopfung regelmäßig auf, raten Sie Ihrem Kunden, sich auf das Reizdarmsyndrom untersuchen zu lassen. Mit der Empfehlung von Gelsectan® können Sie bereits erste Hilfe anbieten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

» Pflichttext Gelsectan®

*Statista 2017

© Klinge Pharma

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SPIRIVA® RESPIMAT®: Rabattverträge bleiben erhalten

Die zahlreichen Rabattverträge für SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben weiterhin erhalten. Derzeit ist SPIRIVA® RESPIMAT® für 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.

Unter allen rabattierten Arzneimitteln darf frei ausgewählt werden – so auch das Original SPIRIVA® RESPIMAT® von Boehringer Ingelheim.

» Abgabehilfe RESPIMAT®

Quelle: Boehringer Ingelheim

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man eine Wirkstoffverordnung eines BtM beliefern?

In unserer Apotheke wurde ein BtM-Rezept vorgelegt. In der Verordnungszeile stand lediglich „Morphinsulfat 20 mg 50 St.“. Es handelte sich also um eine reine Wirkstoffverordnung. Alle anderen Angaben wurden vom Arzt gemacht.

Wie verhält man sich in dieser Situation am besten? Soweit wir wissen, sind bei BtM-Rezepten reine Wirk­stoff­verordnungen nicht erlaubt.

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AKTUELLES

Neue Bioidenticals in Anlage 1

Seit dem 15. März 2020 sind zwei neue Bioidenticals in Anlage 1 des Rahmen­vertrags* aufge­nommen worden. Die Arznei­mittel Truxima® (Mundipharma) und Blitzima® (Abacus Medicine) mit dem Wirkstoff Rituximab sind ab sofort aut-idem-austauschbar. Bioidenticals stammen aus derselben Produktions­stätte und sind daher identisch und damit auch untereinander austauschbar. Es muss allerdings berück­sichtigt werden, ob ein Unterschied hinsichtlich Hand­habung und Applikation besteht.

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Markus – stock.adobe.com

*Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V

SERVICE

Verbessern Sie Ihren Rohertrag mit dem Rohertragskalkulator

Ermitteln Sie Ihr persönliches Optimierungspotenzial mit dem Rohertragskalkulator. Berechnen Sie in drei einfachen Schritten, wie Sie Ihren Rohertrag durch eine Umstellung auf andere Teststreifen maximieren können:

Schritt 1: KV-Gebiet wählen
Schritt 2: Einkaufspreise eintragen
Schritt 3: Ihr Potenzial berechnen

» Hier geht’s zum Rohertragskalkulator

Momius – stock.adobe.com

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