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KW 16
Dienstag, 14. April 2020

AKTUELLES

Hydroxychloroquin: Indikation muss auf das Rezept

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 3. April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin in der ambulanten Versorgung nur noch in einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden darf. Deshalb muss der Arzt ab sofort die Indikation mit auf das Rezept schreiben. Zudem wurde auch die zulässige Menge pro Rezept begrenzt. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass chronisch kranke Patienten weiterhin mit dem Wirkstoff versorgt werden können. Da der Stoff als Hoffnungsträger bei der Covid-19-Therapie gilt, war die Nachfrage zuletzt angestiegen.

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Nach dem langen Winter ist der Vitamin-D-Spiegel im Keller. Frische Dein Beratungswissen auf! Erfahre, wie wichtig das „Sonnenvitamin“ ist. Es kann Einfluss auf zahlreiche Abläufe im Körper nehmen.

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CORONA DIARIES

Erzählen Sie uns Ihre Geschichte!

Das DeutscheApothekenPortal interessiert sich für Ihre Geschichte. Wie gehen Sie in Ihrer Apotheke aktuell mit der Corona-Krise um? Was ist neu und was ist geblieben? Um Ihnen das Erzählen zu erleichtern, haben wir Fragen vorformuliert, die Sie nicht komplett beantworten müssen, sondern nur als Gedankenstütze dienen sollen. Ihre Geschichte können Sie uns bequem per E-Mail an info@deutschesapothekenportal.de zusenden. Die interessantesten Geschichten werden in unserem Newsletter veröffentlicht.

Einsendeschluss ist der 27. April.

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» Folgende Fragen können Ihnen bei der Erzählung Ihrer Geschichte helfen:

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Boehringer Ingelheim informiert

Die Firma Boehringer Ingelheim möchte Sie darüber informieren, dass das in Deutschland zugelassene Atrovent® LS über eine Dosierpumpe verfügt und bei der Dosierung gemäß Packungsbeilage auf ganze Pump-Hübe Bezug genommen wird.

Die Wirkstoffmenge entspricht dabei folgender Relation:

1 Hub (100 µl) = 25 µg Wirkstoff

Die empfohlene Menge an Pumphüben ist der Packungsbeilage zu entnehmen.

Wird Atrovent® LS in Deutschland als Parallel-Importarzneimittel durch andere Anbieter mit einem Tropfer statt einer Dosierpumpe in den Verkehr gebracht, ist für die Dosierung auf die Packungsbeilage des Importeurs Bezug zu nehmen.

Für eine etwaige Umrechnung zwischen Hüben und Tropfen empfehlen wir die Bezugnahme auf die Wirkstoffmenge in Mikrogramm entsprechend der jeweiligen Fach- bzw. Gebrauchsinformation.

Sofern beispielsweise die Fach- bzw. Gebrauchsinformation eines Reimports die folgende Angabe enthalten sollte: „2 Tropfen der Lösung enthalten 25 µg Ipratropiumbromid“, so kann leicht eine Umrechnung zwischen Tropfen des Reimports und Hüben des Originalprodukts erfolgen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, das RESPIMAT®-Starterkit mit Demonstrationsgerät und Informationen zur Anwendung als Abreißblock zu bestellen. Unter dem folgenden Link können Sie sich das Bestellformular herunterladen. Dieses können Sie direkt an den Hersteller faxen.

» Download Bestellfax

Letzte Chance!

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was ist bei der Sonder-PZN für Entlassrezepte zu beachten?

Wir haben eine Frage zu der Sonder-PZN 06460731 bei Entlassverordnungen zulasten einer Ersatzkasse, wenn eine N1-Packung nicht im Handel ist. Ist die Reihenfolge beim Bedrucken wichtig und muss ein Faktor angegeben werden?

» Lesen Sie hier die Antwort

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SERVICE

NEU: Übersichtsseite zur Covid-19-Pandemie

Aktuell herrscht in Deutschland eine noch nie dage­wesene Aus­nahme­situation – gerade für das Gesund­heits­wesen und damit auch für Apotheken eine enorme Belastung. Vieles ist neu, wie die verschärften Hygiene- und Vorkehrungs­maßnahmen: Plexi­glas­scheiben, Mund­schutz und 1,5 Meter Abstand halten, um nur einige zu nennen. Auf einer neuen Übersichts­seite stellen wir Ihnen Arbeits­hilfen und Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung.

» Arbeitshilfen und Informationen zur Covid-19-Pandemie

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