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KW 12 Dienstag, 17. März 2020
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AKTUELLES
SARS-CoV-2
Handlungsempfehlungen für Apotheken
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Apotheken haben täglich mit hunderten Patienten Kontakt, davon viele mit respiratorischen Krankheiten. Meist nur ein grippaler Infekt, erhöht sich mit steigenden Fallzahlen von Covid-19-Erkrankungen jedoch der Druck auf öffentliche Apotheken, vor allem hinsichtlich geeigneter Schutzmaßnahmen für das wichtige Personal. Nun hat die Bundesvereinigung der Apothekerverbände ABDA konkrete Handlungsanweisungen zum Arbeitsschutz für Apotheken veröffentlicht.
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M.Rode-Foto – stock.adobe.com
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Gartenarbeit – Hautentzündungen richtig behandeln
ICHTHOLAN® 20 % – die ideale Sofort-Hilfe für jede Hausapotheke!
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Die Frühlingszeit lockt nach draußen, der Garten möchte gepflegt werden. Doch Vorsicht bei Verletzungen – Bakterien können in die Wunde eindringen und schmerzhafte Entzündungen verursachen. Kann der gebildete Eiter nicht abfließen, kommt es zu einem sogenannten Abszess.
In diesem Fall hat sich der Klassiker der Hausapotheke bewährt: die schwarze Zugsalbe ICHTHOLAN® 20 %. Die Zugsalbe hemmt die Entzündung, bekämpft die Keime und fördert die Durchblutung. So kann der Eiter an die Oberfläche gelangen und das Gewebe schnell abheilen.
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© ICHTHYOL-GESELLSCHAFT Cordes, Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG
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Webinar: CORONA-SPECIAL
Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie
Aus aktuellem Anlass veranstaltet Apothekers Corner ein Corona-Special mit einigen Informationen und Tipps zur aktuellen Lage. Drei Referenten sind bereit, ihre Expertise in den digitalen Ring zu werfen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.
Das nächste Webinar findet am 17.03.20 von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:
Hier können Sie sich für das nächste Webinar anmelden: » www.apothekers-corner.de
» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)
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Dyonelle®: preisgünstige Alternative zur Behandlung der Endometriose
Dyonelle® von der Hormosan Pharma GmbH bietet gegenüber dem Originatorprodukt einen deutlichen Preisvorteil. Derzeit liegt das Arzneimittel von Hormosan 73 %** unterhalb des Preises des Originals (Hormosan AVP: 28er-Packung: 21,16 €; 84er-Packung: 44,20 €*). Dyonelle® ist zur evidenzbasierten Endometriose-Therapie zugelassen1, die auch langfristig angewendet werden kann.2 Unter Dienogest kommt es zum Rückgang von Endometriose-Läsionen sowie einer deutlichen Reduktion der Schmerzen.2,3
» Weitere Informationen auf www.hormosan.de
» Zum Pflichttext
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Quelle: Hormosan Pharma GmbH
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* Preisstand Lauer-Taxe: 15.03.2020, AVP (€)
** Im Vergleich zu Visanne®, 84er TAB; Preisstand 01.03.2020, AVP (€)
1 Fachinformation Dyonelle®, Stand November 2019
2 Petraglia F, Hornung D, Seitz C et al. Reduced pelvic pain in women with endometriosis: efficacy of long-term dienogest treatment.
Arch Gynecol Obstet. 2012 Jan;285(1):167-73
3 Strowitzki T, Marr J, Gerlinger C et al. Dienogest is as effective as leuprolide acetate in treating the painful symptoms of endometriosis:
a 24-week, randomized, multicentre, open-label trial. Hum Reprod. 2010 Mar;25(3):633-41
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AKTUELLES
Neue Abgaberegeln für BG-Rezepte
Namentlich verordnetes Arzneimittel darf abgegeben werden
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Der Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wurde zum 1. März 2020 angepasst. Hintergrund sind die neuen Abgaberegelungen im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, die schon zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten sind. Nun ist auch für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wie z. B. die Berufsgenossenschaften (BG), festgeschrieben, wie hinsichtlich der Abgabe preisgünstiger Arzneimittel und wirtschaftlicher Einzelmengen vorzugehen ist. Ein wichtiger Unterschied zu den Regelungen der GKV ist, dass die Abgabe des namentlich verordneten Präparats bei den Unfallversicherungsträgern weiterhin möglich ist.
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kwarner – stock.adobe.com
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ABGABEFRAGE DES MONATS
Verordnung über Clexane®-Spritzen: Wie ist mit Rabattverträgen umzugehen?
In der Apotheke wird ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) vorgelegt. Verordnet wurden Heparinspritzen:
„Clexane 4.000 I.E. 40 mg/0,4 ml ILO i. e. Fertigspr. 20 St. N2 AXICP PZN 13829183“
Ein Blick in die Apotheken-EDV zeigt, dass bei der Techniker Krankenkasse das Clexane®-Original sowie verschiedene weitere Biosimilars rabattiert sind; der verordnete Import ist nicht rabattiert. Die Apotheke hat das Clexane®-Original auf Lager.
Was darf bei dieser Konstellation auf die Clexane®-Verordnung abgegeben werden?
Jeder registrierte Teilnehmer erhält 10 DAPs-Punkte. Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.
» Zum Abgaberätsel
» Pflichttext Clexane®
SADE.ENO.20.02.0410
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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