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KW 24
Dienstag, 11. Juni 2019

Aktuelles

In Planung: Dosierung auf jedem Rezept

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Angabe der Dosierung auf allen Rezepten, auf denen Arzneimittel verordnet sind, verpflichtend zu machen. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hervor. Bisher müssen Ärzte nur bei Rezepturen und Betäubungsmitteln eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept notieren.

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Henrik Dolle – stock.adobe.com

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SERVICE

Abgabehilfe RESPIMAT®

Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.
In der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produkt­informationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.

» Zur Abgabehilfe

© Boehringer Ingelheim

REZEPT & RETAX

DAP Praxishilfen zur BtM-Abgabe in der Apotheke

Um das Apothekenteam bei der Abgabe von Betäubungsmitteln zu unterstützen, bietet das DeutscheApothekenPortal verschiedene Praxishilfen an:

  • Arbeitshilfen, die den Umgang mit BtM-Rezepten erleichtern und Unterstützung bei der korrekten und retaxsicheren Abgabe geben
  • Patienteninformationen zur Weitergabe an den Kunden/Patienten über BtM-Therapien mit einem stark wirksamen Schmerzmittel und Therapien mit einem BtM-Pflaster
  • Arztinformationen, die einen Überblick zur korrekten BtM-Rezeptausstellung bzw. -änderung liefern
Trueffelpix – stock.adobe.com

» Hier geht es direkt zu den DAP Praxishilfen zu BtM-Rezepten.

Weitere Details und wertvolle Tipps zur Belieferung von BtM-Rezepten finden Sie in der DAP-Rubrik „BtM“.

CERTMEDICA INFORMIERT

Xerostomie – Wenn Trockenheit im Mund herrscht

Um Sie bei der Beratung Ihrer Patienten mit Mundtrockenheit zu unterstützen, stehen Ihnen aktuell folgende Services und Materialien zur Verfügung:

Beitrag im DAP Dialog 50: Veränderungen im Speichelfluss können zu Mundtrockenheit führen.
Häufig folgen weitere schmerzhafte und behindernde Begleiterscheinungen wie Entzündungen, Schluckbeschwerden und Probleme beim Sprechen. Daher gilt es in der Apotheke, den Betroffenen geeignete Mittel und Maßnahmen zu empfehlen.

» Zum redaktionellen Beitrag „Xerostomie – Wenn Trockenheit im Mund herrscht“ im DAP Dialog 50


Beratungskarte: Mit aldiamed zur feuchtigkeitsspendenden Behandlung bei Mundtrockenheit bietet Certmedica eine ideale Produktserie zur Linderung der unangenehmen Symptome des trockenen Mundes. Informationen und Hinweise für ein rundes Beratungsgespräch zu den aldiamed-Produkten finden Sie auf der aktuellen Beratungskarte.

» Zur Beratungskarte „aldiamed – zur feuchtigkeitsspendenden Behandlung bei Mundtrockenheit“


Wissens-Check:
Testen Sie jetzt mit dem DAP Wissens-Check, ob Sie fit für die Beratung zum Thema „Mundtrockenheit“ sind.

» Zum Wissens-Check „Bei Mundtrockenheit – aldiamed“

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAP LEXIKON

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„Rezeptfälschung“

„Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“ (Vgl. § 4 Abs. 5 vdek-AVV.)

Häufig ist jedoch schwierig festzustellen, in welchen Fällen der Apotheker eine Fälschung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hätte erkennen müssen. Es ist wichtig, die Merkmale zu kennen, die auf ein gefälschtes Rezept hindeuten.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Nützliche Links

Pflichtangaben

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DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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