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KW 04
Dienstag, 22. Januar 2019

Aktuelles

Kassenleistungen: BMG will mitentscheiden

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte im Rahmen eines Ergänzungsantrags zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu ermächtigen, im Zweifel selbst über die Erstattungsfähigkeit einer Behandlungsmethode zu entscheiden. Bislang obliegt diese Aufgabe dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Durch diesen Vorstoß haben sich die Fronten zwischen BMG und G-BA verhärtet.

» Lesen Sie hier weiter

© BMG

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Abgabe des rabattierten Originals belastet die Importquote nicht

HUMIRA® (Adalimumab) von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Immer häufiger sind neben dem Original gleichzeitig auch Importarzneimittel rabattiert. Deshalb stellt sich die Frage, wie sich die Abgabe von Rabattarzneimitteln auf die Importquote auswirkt – im Folgenden die Antwort anhand eines Beispiels.

Rezeptbeispiel:

Ausgehend von einem solchen Rezept könnten beispielsweise folgende Rabattverträge von der Apothekensoftware angezeigt werden:

Abb.: Ausschnitt aus der ADG-Software, % = Rabattarzneimittel, roter Kasten: HUMIRA® von AbbVie ist rabattiert und zusätzlich zuzahlungsfrei.

HUMIRA® von AbbVie ist in diesem Fall neben verschiedenen Importarzneimitteln rabattiert und zusätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Die Apotheke darf grundsätzlich unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen (vgl. § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag1). Sind also Originalarzneimittel und Import(e) gleichzeitig rabattiert, darf auch das rabattierte Original ausgewählt und abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet wurde.

Bezüglich der Importquote gilt: Jegliche Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Abs. 3 des Rahmenvertrages1 nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Folglich trägt die Abgabe eines rabattierten Imports nicht zur Erfüllung der Importquote bei. Entsprechende Rezepte gehen nicht in den relevanten Fertigarzneimittelumsatz ein. Ebenso belastet die Abgabe eines rabattierten Originals die Quote also nicht.

Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung.

» Zur Abgabehilfe HUMIRA®

» Übersicht der Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiungen von HUMIRA®

» Zu den Fachinformationen: HUMIRA® 40 mg/0,4 ml, HUMIRA® 20 mg/0,2 ml, HUMIRA® 80 mg/0,8 ml
» Pflichttext HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016

COOP-STUDY 2019

Expertenbefragung zur Apothekenkooperation

Nachbefragung

Die „Coop-Study“, eine Experten­befragung zu Apotheken­kooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperations­gipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Da es sich um eine Nach­befragung handelt, besteht die Befragung nur aus zwei Fragen.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein.

Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Insofern Sie sich über Ihren „Mein DAP“- oder „DAP Premium“-Account angemeldet haben, erhalten Sie für die Teilnahme 20 DAPs-Punkte.

» Hier geht es zur Nachbefragung der Coop-Study 2019

DAP-RUBRIK „BtM“

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ELPEN PHARMA INFORMIERT

Neu: Elpenhaler® der neuen Generation

  • für Rolenium® ab Februar 2019
  • für Pulmelia® demnächst

Abb.: Der neue Elpenhaler®, Quelle: ELPEN

Weitere Informationen demnächst unter: www.elpenhaler.de

SERVICE

DAP-Praxishilfen zur BtM-Abgabe in der Apotheke

Um das Apothekenteam bei der Abgabe von Betäubungsmitteln zu unterstützen bietet das DeutscheApothekenPortal unterschiedliche Praxishilfen an:

Abb.: DeutschesApothekenPortal

  • Arbeitshilfen, die den Umgang mit BtM-Rezepten erleichtern und Unterstützung bei der korrekten und retaxsicheren Abgabe geben
  • Patienteninformationen zur Weitergabe an den Kunden/Patienten, die Informationen zur BtM-Therapie mit einem stark wirksamen Schmerzmittel und zur Therapie mit einem BtM-Pflaster geben
  • Arztinformation, die einen Überblick zur korrekten BtM-Rezeptausstellung bzw. -änderung liefert

» Hier geht es direkt zu den DAP-Praxishilfen zu BtM-Rezepten

Weitere Details und wertvolle Tipps zur Belieferung von BtM-Rezepten finden Sie in der DAP-Rubrik „BtM“.

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels