HUMIRA® (Adalimumab) von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Immer häufiger sind neben dem Original gleichzeitig auch Importarzneimittel rabattiert. Deshalb stellt sich die Frage, wie sich die Abgabe von Rabattarzneimitteln auf die Importquote auswirkt – im Folgenden die Antwort anhand eines Beispiels.
Rezeptbeispiel:
Ausgehend von einem solchen Rezept könnten beispielsweise folgende Rabattverträge von der Apothekensoftware angezeigt werden:
Abb.: Ausschnitt aus der ADG-Software, % = Rabattarzneimittel, roter Kasten: HUMIRA® von AbbVie ist rabattiert und zusätzlich zuzahlungsfrei.
HUMIRA® von AbbVie ist in diesem Fall neben verschiedenen Importarzneimitteln rabattiert und zusätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Die Apotheke darf grundsätzlich unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen (vgl. § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag1). Sind also Originalarzneimittel und Import(e) gleichzeitig rabattiert, darf auch das rabattierte Original ausgewählt und abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet wurde.
Bezüglich der Importquote gilt: Jegliche Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Abs. 3 des Rahmenvertrages1 nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Folglich trägt die Abgabe eines rabattierten Imports nicht zur Erfüllung der Importquote bei. Entsprechende Rezepte gehen nicht in den relevanten Fertigarzneimittelumsatz ein. Ebenso belastet die Abgabe eines rabattierten Originals die Quote also nicht.
Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung.
» Zur Abgabehilfe HUMIRA®
» Übersicht der Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiungen von HUMIRA®
» Zu den Fachinformationen: HUMIRA® 40 mg/0,4 ml, HUMIRA® 20 mg/0,2 ml, HUMIRA® 80 mg/0,8 ml
» Pflichttext HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016